11.2.2 Rechnungsstellung bei Packages
MWST-Branchen-Info 08 · Hotel- und Gastgewerbe
Geltend · Stand ab 22. März 2022
ESTV · MWST-Branchen-Info 08 · Ziff. 11.2.2 · Deutsch
(→ Ziff. 6.4.3.2)
Liegen die detaillierten Einzelkalkulationen der unterschiedlichen Leistungen vor, kann die steuerpflichtige Person die pauschale Fakturierung vornehmen und es genügt der steuerliche Ausweis (→ Ziff. 11.1 Bst. b). Fehlen solche Kalkulationen, ist das gesamte Entgelt zum Normalsatz zu versteuern.
a) | Kann die Leistungskombination zu einem Steuersatz versteuert werden, erfolgt eine pauschale Rechnungsstellung ohne Steuersatzaufteilung. | |
[Abbildung: im Original] | Rechnungsbeispiel in Ziffer 13.5. | |
b) | Unterliegt die Leistungskombination unterschiedlichen Steuersätzen, kann die Kombination pauschal in Rechnung gestellt werden. Es genügt der steuerliche Ausweis (→ Ziff. 11.1 Bst. b). | |
[Abbildung: im Original] | Rechnungsbeispiele in den Ziffern 13.6–13.8. | |