11.2.2 Rechnungsstellung bei Packages

MWST-Branchen-Info 08 · Hotel- und Gastgewerbe

Geltend · Stand ab 22. März 2022

ESTV · MWST-Branchen-Info 08 · Ziff. 11.2.2 · Deutsch

(→ Ziff. 6.4.3.2)
 
Liegen die detaillierten Einzelkalkulationen der unterschiedlichen Leistungen vor, kann die steuerpflichtige Person die pauschale Fakturierung vornehmen und es genügt der steuerliche Ausweis (→ Ziff. 11.1 Bst. b). Fehlen solche Kalkulationen, ist das gesamte Entgelt zum Normalsatz zu versteuern.

a)

Kann die Leistungskombination zu einem Steuersatz versteuert werden, erfolgt eine pauschale Rechnungsstellung ohne Steuersatzaufteilung.

[Abbildung: im Original]

Rechnungsbeispiel in Ziffer 13.5.

b)

Unterliegt die Leistungskombination unterschiedlichen Steuersätzen, kann die Kombination pauschal in Rechnung gestellt werden. Es genügt der steuerliche Ausweis (→ Ziff. 11.1 Bst. b).

[Abbildung: im Original]

Rechnungsbeispiele in den Ziffern 13.6–13.8.