11.2.3 Rechnungsstellung bei Leistungen von Seminarhotels (Seminarpauschalen)
MWST-Branchen-Info 08 · Hotel- und Gastgewerbe
Geltend · Stand ab 22. März 2022
ESTV · MWST-Branchen-Info 08 · Ziff. 11.2.3 · Deutsch
a) | Bei Anwendung der Sonderregelung für Seminarhotels nach Ziffer 6.4.4.2 können die verschiedenen Leistungen pauschal in Rechnung gestellt werden. Es genügt der steuerliche Ausweis (→ Ziff. 11.1 Bst. b). | |
[Abbildung: im Original] | Rechnungsbeispiel in Ziffer 13.10. | |
b) | Wird die Steuer auf den effektiven Leistungsanteilen berechnet, sind diese separat in Rechnung zu stellen. | |
[Abbildung: im Original] | Rechnungsbeispiel in Ziffer 13.9. | |