4.4 Kommerzielle Ausstellungen

MWST-Branchen-Info 08 · Hotel- und Gastgewerbe

Geltend · Stand ab 1. Januar 2010

ESTV · MWST-Branchen-Info 08 · Ziff. 4.4 · Deutsch

Eintrittsgelder zum Besuch von kommerziellen Ausstellungen unterliegen der Steuer zum Normalsatz. Als solche sind nebst Warenmessen auch Ausstellungen zu verstehen, die der Bekanntmachung von Produkten dienen.