4.4 Kommerzielle Ausstellungen
MWST-Branchen-Info 08 · Hotel- und Gastgewerbe
Geltend · Stand ab 1. Januar 2010
ESTV · MWST-Branchen-Info 08 · Ziff. 4.4 · Deutsch
Eintrittsgelder zum Besuch von kommerziellen Ausstellungen unterliegen der Steuer zum Normalsatz. Als solche sind nebst Warenmessen auch Ausstellungen zu verstehen, die der Bekanntmachung von Produkten dienen.