4.7 Blumenverkäufe und Tischdekorationen
MWST-Branchen-Info 08 · Hotel- und Gastgewerbe
Geltend · Stand ab 1. Januar 2010
ESTV · MWST-Branchen-Info 08 · Ziff. 4.7 · Deutsch
Werden Blumen von einem Dritten im Restaurant zum Kauf angeboten, liegt eine Lieferung zwischen dem Dritten und dem Gast vor.
Die Tischdekoration gehört grundsätzlich zum Entgelt für die gastgewerbliche Leistung und unterliegt der MWST zum Normalsatz. Handelt es sich bei den Tischdekorationen jedoch um Blumensträusse, -arrangements und dergleichen, können diese - bei separater Fakturierung - zum reduzierten Satz versteuert werden. Näheres dazu in der MWST-Branchen-Info Gärtner und Floristen.