4.6 Gastgewerbliche Leistungen an ein Reisebüro

MWST-Branchen-Info 08 · Hotel- und Gastgewerbe

Geltend · Stand ab 1. Januar 2010

ESTV · MWST-Branchen-Info 08 · Ziff. 4.6 · Deutsch

Werden gastgewerbliche Leistungen (z.B. Verpflegung einer Reisegruppe am Mittag) an ein Reisebüro erbracht, das diese im eigenen Namen an seine Kunden weiterverkauft, versteuert der Gastwirt das vom Reisebüro bezahlte Entgelt zum Normalsatz.

Provisionszahlungen, die der Gastwirt an Reisebüros, Verkehrsvereine usw. für das Zuführen von Kunden ausrichtet, gelten nicht als Entgeltsminderung. Solche Zahlungen werden als Aufwand verbucht.

Werden die Leistungen des Gastwirtes mit denjenigen des Reisebüros in einem Beleg verrechnet, ist für die korrekte steuerliche Behandlung die MWST-Info Buchführung und Rechnungsstellung zu beachten.