1.1.2 Personen

MWST-Branchen-Info 10 · Transportunternehmungen des öffentlichen und des touristischen…

Geltend · Stand ab 1. Juni 2015

ESTV · MWST-Branchen-Info 10 · Ziff. 1.1.2 · Deutsch

Personenbeförderungsleistungen im Inland unterliegen der Steuer zum Normalsatz; sind solche Leistungen grenzüberschreitend, ist nur der Anteil des Entgelts für die im Inland zurückgelegte Strecke steuerbar (Art. 8 Abs. 2 Bst. e MWSTG).

Der Personentransport im internationalen Luft-, Eisenbahn- und Busverkehr unterliegt einer steuerlichen Sonderbehandlung (Art. 41 - 43 MWSTV).

[Abbildung: im Original]

Weitere Informationen zum internationalen Eisenbahnverkehr können der nachfolgenden Ziffer 1.2, zum Luftverkehr der MWST-Branchen-Info Luftverkehr und zum Busverkehr der MWST-Branchen-Info Transportwesen entnommen werden.