3.2 Als separate Leistung
MWST-Branchen-Info 11 · Luftverkehr
Geltend · Stand ab 1. Januar 2010
ESTV · MWST-Branchen-Info 11 · Ziff. 3.2 · Deutsch
Wird hingegen in einem Luftfahrzeug für die gastgewerbliche Leistung (z.B. Verkauf von Getränken und Snacks) ein separates Entgelt verlangt, handelt es sich dabei um eine eigenständige Dienstleistung.