11.1 Allgemeines
MWST-Branchen-Info 12 · Reisebüros sowie Kur- und Verkehrsvereine
Geltend · Stand ab 1. Juni 2014
ESTV · MWST-Branchen-Info 12 · Ziff. 11.1 · Deutsch
Kur- und Verkehrsvereine erzielen einen massgeblichen Teil ihrer Umsätze mit sog. Nicht-Entgelten und mit von der Steuer ausgenommenen Leistungen. Daneben erzielen Kur- und Verkehrsvereine i.d.R. aber auch steuerbare Umsätze.