6.7 Erstellen von Telefonanschlüssen

MWST-Branchen-Info 13 · Telekommunikation und elektronische Dienstleistungen

Geltend · Stand ab 1. August 2016

ESTV · MWST-Branchen-Info 13 · Ziff. 6.7 · Deutsch

Das Erstellen von Telefonanschlüssen umfasst insbesondere folgende Leistungen:

  • Verlegen von Leitungen;

  • Programmieren des Anschlusses in der Teilnehmervermittlungsanlage;

  • Aufschalten von Kabelenden auf freie Verbindungsplätze;

  • technisches Installieren und Einstellen von Anlagen (z.B. unternehmensinterne Teilnehmervermittlungsanlage).

Die vorstehenden Leistungen gelten als Lieferungen. Wird ein Telefonanschluss im Inland erstellt, ist das Entgelt zum Normalsatz steuerbar. Die an einen Abonnenten allenfalls in Rechnung gestellten Kosten für das verwendete Material (z.B. Mehrkosten für Leitungen, die auf Wunsch des Abonnenten verlegt werden) bilden Bestandteil dieses Entgelts.

Für Informationen zu den einmaligen Leistungen beim Anschluss einer Fernmeldeanlage, die als Nebenleistungen zum Verschaffen der Zugangsberechtigung zu einem Netzwerk gelten, verweisen wir auf Ziffer 6.5.