6.5 Zugangsberechtigungen zu Netzwerken (Abonnementsgebühren)

MWST-Branchen-Info 13 · Telekommunikation und elektronische Dienstleistungen

Geltend · Stand ab 1. August 2016

ESTV · MWST-Branchen-Info 13 · Ziff. 6.5 · Deutsch

Das Verschaffen von Zugangsberechtigungen, namentlich zu Fest- und Mobilfunknetzen, zur Satellitenkommunikation, zum Kabelfernsehen, zum Internet und zu anderen Informationsnetzen (auch schnurlos wie z.B. GSM, GPRS, UMTS, LTE oder WLAN), gilt als Telekommunikationsdienstleistung. Es handelt sich dabei um wiederkehrende Gebühren für das Verschaffen von Zugangsberechtigungen zu Netzwerken (z.B. Abonnementsgebühren oder Gebühren für Interkonnektionsleistungen). Einmalige Leistungen für den Anschluss einer Fernmeldeanlage gelten als Nebenleistungen zum Verschaffen der Zugangsberechtigung zu einem Netzwerk. Es spielt dabei keine Rolle, ob der Leistungsempfänger Eigentümer oder Mieter der Fernmeldeanlage ist. Abonnementsgebühren, die ein im Inland steuerpflichtiger Anbieter von Abonnenten mit Geschäfts- oder Wohnsitz im Inland erhebt, sind zum Normalsatz steuerbar. Sie gelten als im Ausland erbracht und unterliegen nicht der Inlandsteuer, sofern der Abonnent seinen Geschäfts- oder Wohnsitz nachweislich im Ausland hat.