2.1 Hersteller- oder Produktegarantien
MWST-Branchen-Info 16 · Versicherungswesen
Geltend · Stand ab 1. Juli 2015
ESTV · MWST-Branchen-Info 16 · Ziff. 2.1 · Deutsch
Verspricht ein Unternehmen für selbst hergestellte oder gelieferte Produkte gegen ein zusätzliches Entgelt eine Leistung für den Schadenfall (z.B. eine verlängerte Garantiedauer für Materialschäden), handelt es sich nicht um eine selbstständige, von der Steuer ausgenommene Versicherungsleistung, sondern um eine Nebenleistung, die das steuerliche Schicksal der Hauptleistung (Lieferung eines Produkts) teilt (→ Ziff. 4.1.2).