5.1 Bemessungsgrundlage und Steuersätze
MWST-Branchen-Info 16 · Versicherungswesen
Geltend · Stand ab 1. Juli 2015
ESTV · MWST-Branchen-Info 16 · Ziff. 5.1 · Deutsch
Bemessungsgrundlage der Steuer ist das Entgelt. Der zu entrichtende Steuerbetrag wird ermittelt, indem das Entgelt mit dem anwendbaren Steuersatz multipliziert wird.
| [Abbildung: im Original] | Weitere Informationen zur Bemessungsgrundlage und zu den Steuersätzen können der MWST-Info Steuerbemessung und Steuersätze entnommen werden. |