5.2 Rechnungsstellung und Vorsteuerabzug
MWST-Branchen-Info 16 · Versicherungswesen
Geltend · Stand ab 14. Januar 2026
ESTV · MWST-Branchen-Info 16 · Ziff. 5.2 · Deutsch
Als Rechnung im Sinne der MWST gilt jedes Dokument, mit dem gegenüber einer Drittperson über das Entgelt für eine Leistung abgerechnet wird, gleichgültig, wie dieses Dokument im Geschäftsverkehr bezeichnet wird (Art. 3 Bst. k MWSTG).
Der Leistungserbringer hat dem Leistungsempfänger auf Verlangen eine Rechnung auszustellen, die sowohl den Leistungserbringer und den Leistungsempfänger als auch die Art der Leistung eindeutig identifizieren (Art. 26 MWSTG).
[Abbildung: im Original] | Weitere Informationen zur Rechnungsstellung und zum Vorsteuerabzug können den MWST-Infos Buchführung und Rechnungsstellung sowie Vorsteuerabzug entnommen werden. |