8.2 Beispiele von Leistungen, die im Bereich Versicherungswesen nicht als Bezüge von Unternehmen mit Sitz, Wohnsitz oder Betriebsstätte im Ausland zu deklarieren sind

MWST-Branchen-Info 16 · Versicherungswesen

Geltend · Stand ab 14. Januar 2026

ESTV · MWST-Branchen-Info 16 · Ziff. 8.2 · Deutsch

  • Leistungen von Verwaltungsräten mit Wohnort im Ausland, sofern das Honorar dem Verwaltungsrat bezahlt wird.
    Wird das Honorar hingegen direkt an ein Unternehmen ausgerichtet, für das der Verwaltungsrat im Angestelltenverhältnis tätig ist, handelt es sich um einen Dienstleistungsbezug nach Artikel 45 Absatz 1 Buchstabe a MWSTG (→ Ziff. 8.1);

  • alle unter Artikel 8 Absatz 1 MWSTG fallende Dienstleistungen (z. B. Beratungsleistungen) eines Unternehmens mit Sitz, Wohnsitz oder Betriebsstätte im Ausland, das die MWST für die im Inland an Empfänger oder Empfängerinnen mit Sitz, Wohnsitz oder Betriebsstätte im Inland erbrachten Leistungen mit der ESTV abrechnet. In diesem Fall stellt das Unternehmen seine Leistungen bereits mit MWST in Rechnung.