8.1 Beispiele von Leistungen, die im Bereich Versicherungswesen als Bezüge von nicht im MWST-Register eingetragenen Unternehmen mit Sitz, Wohnsitz oder Betriebsstätte im Ausland zu deklarieren sind
MWST-Branchen-Info 16 · Versicherungswesen
Geltend · Stand ab 14. Januar 2026
ESTV · MWST-Branchen-Info 16 · Ziff. 8.1 · Deutsch
Schadenbearbeitungsleistungen von im Ausland ansässigen Versicherern, ungeachtet dessen, wo das Schadenereignis stattgefunden hat;
Abgeltung für das Überlassen von Informationen bzw. Zuführen von Kunden (finder’s fee);
Leistungen auf dem Gebiet der Werbung oder Auslagen für Inserate;
Leistungen von Beratern, Vermögensverwaltern, Treuhändern, Inkassobüros, Ingenieuren, Studienbüros, Anwälten, Notaren ([Abbildung: im Original] im Zusammenhang mit Grundstücken orientiert die Ziff. 7.2.3), Buchprüfern, Dolmetschern und Übersetzern, Managementdienstleistungen oder sonstige ähnliche Leistungen (z. B. Sekretariatsarbeiten wie Bestellungsaufnahme, Telefondienst, Korrespondenz, Protokollführung oder Kundenakquisition; Informationen zu Organisation von Anlässen können der MWST-Branchen-Info Bildung entnommen werden);
Erstellen von Expertisen oder Gutachten für Drittgesellschaften;
Elektronische Dienstleistungen an steuerpflichtige Empfänger oder Empfängerinnen;
Softwareentwicklung;
Personalverleih, unabhängig des Einsatzortes (bezüglich grenzüberschreitender Entsendung von Mitarbeitern im Konzern [Expatriates]; Art. 28 MWSTV);
Dienstleistungen der im Ausland ansässigen Muttergesellschaft an die im Inland domizilierte Tochtergesellschaft (z. B. durch die Muttergesellschaft erbrachte zentrale Dienstleistungen wie EDV-Leistungen, Werbeleistungen und Rechts- sowie Steuerberatungen);
Drittverwahrungen im Ausland (Depotgebühren);
Kursübertragungsgebühren, Bezüge börsenrelevanter Marktinformationen;
Bonitäts- oder Kreditprüfung von Kunden durch Dritte;
Telekommunikationsdienstleistungen (namentlich die technische Ermöglichung des Zugangs auf Kommunikationsnetze und der Übermittlung von Inhalten auf elektronischem Weg; → MWST-Branchen-Info Telekommunikation und elektronische Dienstleistungen) an steuerpflichtige Empfänger oder Empfängerinnen;
Einfuhren von Datenträgern ohne Marktwert (Art. 45 Abs. 1 Bst. b MWSTG i. V. m. Art. 111 MWSTV; → MWST-Info Bezugsteuer);
Lieferungen von unbeweglichen Gegenständen (z. B. Arbeiten an Liegenschaften) im Inland, die nicht der Einfuhrsteuer unterliegen (Art. 45 Abs. 1 Bst. c MWSTG; → MWST-Info Bezugsteuer);
Inkassoleistungen (→ Ziff. 2.2);
Analyseleistungen (→ MWST-Branchen-Info Forschung und Entwicklung).