8.1 Beispiele von Leistungen, die im Bereich Versicherungswesen als Bezüge von nicht im MWST-Register eingetragenen Unternehmen mit Sitz, Wohnsitz oder Betriebsstätte im Ausland zu deklarieren sind

MWST-Branchen-Info 16 · Versicherungswesen

Geltend · Stand ab 14. Januar 2026

ESTV · MWST-Branchen-Info 16 · Ziff. 8.1 · Deutsch

  • Schadenbearbeitungsleistungen von im Ausland ansässigen Versicherern, ungeachtet dessen, wo das Schadenereignis stattgefunden hat;

  • Abgeltung für das Überlassen von Informationen bzw. Zuführen von Kunden (finder’s fee);

  • Leistungen auf dem Gebiet der Werbung oder Auslagen für Inserate;

  • Leistungen von Beratern, Vermögensverwaltern, Treuhändern, Inkassobüros, Ingenieuren, Studienbüros, Anwälten, Notaren ([Abbildung: im Original] im Zusammenhang mit Grundstücken orientiert die Ziff. 7.2.3), Buchprüfern, Dolmetschern und Übersetzern, Managementdienstleistungen oder sonstige ähnliche Leistungen (z. B. Sekretariatsarbeiten wie Bestellungsaufnahme, Telefondienst, Korrespondenz, Protokollführung oder Kundenakquisition; Informationen zu Organisation von Anlässen können der MWST-Branchen-Info Bildung entnommen werden);

  • Erstellen von Expertisen oder Gutachten für Drittgesellschaften;

  • Elektronische Dienstleistungen an steuerpflichtige Empfänger oder Empfängerinnen;

  • Softwareentwicklung;

  • Personalverleih, unabhängig des Einsatzortes (bezüglich grenzüberschreitender Entsendung von Mitarbeitern im Konzern [Expatriates]; Art. 28 MWSTV);

  • Dienstleistungen der im Ausland ansässigen Muttergesellschaft an die im Inland domizilierte Tochtergesellschaft (z. B. durch die Muttergesellschaft erbrachte zentrale Dienstleistungen wie EDV-Leistungen, Werbeleistungen und Rechts- sowie Steuerberatungen);

  • Drittverwahrungen im Ausland (Depotgebühren);

  • Kursübertragungsgebühren, Bezüge börsenrelevanter Marktinformationen;

  • Bonitäts- oder Kreditprüfung von Kunden durch Dritte;