D.1 Entgelt
MWST-Branchen-Info 19 · Gemeinwesen
Geltend · Stand ab 20. September 2024
ESTV · MWST-Branchen-Info 19 · D.1 Entgelt · Deutsch
Die MWST wird vom tatsächlich empfangenen Entgelt berechnet. Zum Entgelt gehören namentlich auch der Ersatz aller Kosten, selbst wenn diese gesondert in Rechnung gestellt werden, sowie die von der steuerpflichtigen Person geschuldeten öffentlich-rechtlichen Abgaben (Art. 24 Abs. 1 MWSTG).
Beispiele
Wiederkehrende Gebühren | Einmalige Gebühren | |
Grundgebühren | Verbrauchsabhängige Gebühren | |
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* zum reduzierten Steuersatz steuerbar
[Abbildung: im Original] | Weiterführende Informationen zum Thema Bemessungsgrundlage finden sich in der MWST-Info Steuerbemessung und Steuersätze. |
Darin