D.1 Entgelt

MWST-Branchen-Info 19 · Gemeinwesen

Geltend · Stand ab 20. September 2024

ESTV · MWST-Branchen-Info 19 · D.1 Entgelt · Deutsch

Die MWST wird vom tatsächlich empfangenen Entgelt berechnet. Zum Entgelt gehören namentlich auch der Ersatz aller Kosten, selbst wenn diese gesondert in Rechnung gestellt werden, sowie die von der steuerpflichtigen Person geschuldeten öffentlich-rechtlichen Abgaben (Art. 24 Abs. 1 MWSTG).

Beispiele

Wiederkehrende Gebühren

Einmalige Gebühren

Grundgebühren

Verbrauchsabhängige

Gebühren

  • Gebühr für die Finanzierung der Papier-, Glas-, Eisensammlung usw.

  • Hahnentaxen für Frischwasserbezug*

  • Zählermiete für Wasserbezug*

  • Zählermiete für Elektrizität, Gas

  • Abwassergrundgebühr

  • Kehrichtsackgebühr

  • Containergebühr

  • Wasserverbrauchsgeb. pro m3*

  • Stromverkaufsgebühr pro kWh

  • Fernwärmegebühr pro kWh

  • Abwasserverbrauchsg.

  • Regenwassergebühr

  • Anschlussgebühren:
    Wasserversorgung*,
    Abwasserbeseitigung (Schmutzwasser / Regenwasser),
    Stromversorgung,
    Gasversorgung,
    Fernwärme und
    Kabelfernsehen

* zum reduzierten Steuersatz steuerbar

[Abbildung: im Original]

Weiterführende Informationen zum Thema Bemessungsgrundlage finden sich in der MWST-Info Steuerbemessung und Steuersätze.

Darin

  1. D.1.1 Drittpreise
  2. D.1.2 Preise bei DS des gleichen Gemeinwesens