E.1.1 Rechnungssteller
MWST-Branchen-Info 19 · Gemeinwesen
Geltend · Stand ab 20. September 2024
ESTV · MWST-Branchen-Info 19 · E.1.1 Rechnungssteller · Deutsch
Stellt ein steuerpflichtiges Steuersubjekt eines Gemeinwesens steuerbare Leistungen in eigenem Namen in Rechnung und tritt somit gegen aussen als Leistungserbringer auf, hat es diese zu versteuern.