G.4 DS Gemeindestrassen ohne Spezialfinanzierung

MWST-Branchen-Info 19 · Gemeinwesen

Geltend · Stand ab 20. September 2024

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In der nicht spezialfinanzierten DS Strassen der Einwohnergemeinde Oberhausen werden die Aufwendungen und Investitionen in die Gemeindestrassen verbucht. Zusätzlich hat die Gemeinde beschlossen, eine Einstellhalle zu bauen und in dieser DS zu verbuchen. In der Einstellhalle werden steuerbare Parkplatzvermietungen (950 m2) und von der Steuer ausgenommene Raumvermietungen (50 m2) erzielt.

Die einzelnen Konti sehen für das Jahr 2024 vor der Berechnung der Vorsteuerkorrektur wie folgt aus:

INVESTITIONSRECHNUNG 2024

Ausgaben

CHF

Einnahmen

CHF

Investitionen Strassen1

324'300

Investitionen Einstellhalle2

3'000'000

(243'000 MWST)

Total

3'324'300

0

1 Vorsteuerausschluss (hoheitlicher Bereich) – angefallene Vorsteuer kann nicht geltend gemacht werden

2 Exkl. 8,1 % MWST (unternehmerischer Bereich)

ERFOLGSRECHNUNG 2024

Aufwand

CHF

Ertrag

CHF

Signalisationsmaterial1

16'215

Parkgebühren Einstellhalle

150'000

(12'150 MWST)

Unterhalt Strassen1

194'580

Einnahmen Raumvermietung3

8'000

Abschreibungen

130'000

Interne Verrechnung von Dienstleistungen (nicht optiert)

250'000

Unterhalt Parkplätze2

10'000

(810 MWST)

Total

600'795

Total

158'000

(12'150 MWST)

1 Vorsteuerausschluss (hoheitlicher Bereich) – angefallene Vorsteuer kann nicht geltend gemacht werden

2 Exkl. 8,1 % MWST (unternehmerischer Bereich)

3 gem. Art. 21 Abs. 2 Ziff. 21 MWSTG von der Steuer ausgenommen

Lösungsvorschlag
Wie bereits bei den vorstehenden Fussnoten vermerkt, ist der Vorsteuerabzug im hoheitlichen Bereich ausgeschlossen. Die Vorsteuer im unternehmerischen Bereich (CHF 810 der ER, CHF 243'000 der IR = Total CHF 243'810) kann im vorliegenden Beispiel (anhand der Fläche) zu 95 % geltend gemacht werden resp. ist um 5 % zu korrigieren. In der MWST-Abrechnung ist dies wie folgt zu deklarieren:

Ziffern der MWST-Abrechnung

CHF

Vorsteuern ER

400

810.00

Vorsteuern IR

405

243'000.00

Vorsteuerkorrektur 5 % von CHF 243'810

415

- 12'190.50

Verbleibende Vorsteuer

479

231'619.50