G.2 DS Abwasserentsorgung mit Spezialfinanzierung
MWST-Branchen-Info 19 · Gemeinwesen
Geltend · Stand ab 20. September 2024
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Die DS Abwasserentsorgung der Gemeinde Oberhausen wird als Spezialfinanzierung geführt. Es werden sowohl steuerbare als auch von der Steuer ausgenommene Leistungen erzielt. Im Weiteren nimmt die DS Einnahmen aus hoheitlicher Tätigkeit ein und erhält Mittelflüsse gemäss Artikel 18 Absatz 2 Buchstabe a MWSTG (Subventionen). Folglich können die Vorsteuern nicht vollumfänglich in Abzug gebracht werden. Es ist eine Vorsteuerkürzung sowie eine Vorsteuerkorrektur zu berechnen.
Für das Jahr 2024 sehen die einzelnen Konti vor Berechnung der Vorsteuerkürzung und Vorsteuerkorrektur wie folgt aus:
INVESTITIONSRECHNUNG 2024 | |||
Ausgaben | CHF | Einnahmen | CHF |
Investitionen1 | 500'000 (40'500 MWST) | Anschlussgebühren1 | 130'000 (10'530 MWST) |
Investitionen2 | 10'000 | Erschliessungsbeiträge (hoheitlich) | 72'000 |
Subventionen Kanton | 200'000 | ||
Total | 510'000 | 402'000 | |
1 Exkl. 8,1 % MWST
2 ohne Mehrwertsteuerbelastung
ERFOLGSRECHNUNG 2024 | |||
Aufwand | CHF | Ertrag | CHF |
Personalaufwand | 198'000 | Kanalgebühren1 | 512'000 (41'472 MWST) |
Sachaufwand1 | 275'000 (22'275 MWST) | Kanalgebühren gleiches Gemeinwesen2 | 11'000 |
Abschreibungen | 130'000 | Anschlussgebühren Schmutzwasser1 | 54'000 (4'374 MWST) |
Einlage in Spezialfinanzierung | 90'000 | Verrechneter Zinsertrag | 12'000 |
Verrechneter Zinsaufwand | 2'000 | Entnahme aus Spezialfinanzierung3 | 106'000 |
Total | 695'000 (22'275 MWST) | Total | 695'000 (45'846 MWST) |
1 Exkl. 8,1 % MWST
2 Keine Option der gemäss Art. 21 Abs. 2 Ziff. 28 Bst. a MWSTG von der Steuer ausgenommenen Leistungen
3 Die Entnahme aus Spezialfinanzierung entspricht dem Rechnungsausgleich (Aufwandüberschuss)
In den MWST-Abrechnungen deklarierte Vorsteuern | ER (Ziffer 400) in CHF | IR (Ziffer 405) in CHF |
Q01/2024 | 7'820 | 29'000 |
Q02/2024 | 6'990 | 3'500 |
Q03/2024 | 5'840 | 0 |
Q04/2024 | 1'625 | 8'000 |
Differenz gem. Vorsteuerabstimmung | 0 | 0 |
Total | 22'275 | 40'500 |
Im Vorjahr (2023) wurden folgende Umsätze erzielt:
steuerbare Umsätze: CHF 905'000;
von der Steuer ausgenommene Umsätze: CHF 11'000;
Einnahmen aus hoheitlicher Tätigkeit: CHF 60'000.
Schritt 1: Arbeitsblatt «Eingabe»
Im Arbeitsblatt «Eingabe» sind die grauen Felder auszufüllen. Bei den Ziffern 4 und 5 ist die gewünschte Berechnungsmethode auszuwählen. Die Ziffer 6 ist nur auszufüllen, falls eine Nutzungsänderung vorliegt.
[Abbildung: im Original]
[Abbildung: im Original]
Im vorliegenden Beispiel wird jeweils die Berechnung aufgrund der stillen Versteuerung gewählt. Aufgrund dessen müssen keine weiteren Informationen erfasst werden.
[Abbildung: im Original]
Im vorliegenden Beispiel beträgt die partielle Nutzungsänderung weniger als 20 Prozentpunkte. Somit ist diesbezüglich nichts weiter zu erfassen. Diese Information wird unter Ziffer 6 des Formulars festgehalten.
Schritt 2: Arbeitsblatt «Quittung»
Im Arbeitsblatt «Quittung» werden die Berechnungen der Vorsteuerkürzungen und Vorsteuerkorrekturen ausgewiesen. Die berechneten Zahlen sind anschliessend in die MWST-Abrechnung zu übertragen.
[Abbildung: im Original]
[Abbildung: im Original]
[Abbildung: im Original]
[Abbildung: im Original]
Die Differenzen zu den bereits deklarierten Beträgen sind im Q04/2024 oder in der Jahresabstimmung (Berichtigungsabrechnung nach Art. 72 MWSTG) 2024 aufzuführen.