G.2 DS Abwasserentsorgung mit Spezialfinanzierung

MWST-Branchen-Info 19 · Gemeinwesen

Geltend · Stand ab 20. September 2024

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Die DS Abwasserentsorgung der Gemeinde Oberhausen wird als Spezialfinanzierung geführt. Es werden sowohl steuerbare als auch von der Steuer ausgenommene Leistungen erzielt. Im Weiteren nimmt die DS Einnahmen aus hoheitlicher Tätigkeit ein und erhält Mittelflüsse gemäss Artikel 18 Absatz 2 Buchstabe a MWSTG (Subventionen). Folglich können die Vorsteuern nicht vollumfänglich in Abzug gebracht werden. Es ist eine Vorsteuerkürzung sowie eine Vorsteuerkorrektur zu berechnen.

Für das Jahr 2024 sehen die einzelnen Konti vor Berechnung der Vorsteuerkürzung und Vorsteuerkorrektur wie folgt aus:

INVESTITIONSRECHNUNG 2024

Ausgaben

CHF

Einnahmen

CHF

Investitionen1

500'000

(40'500 MWST)

Anschlussgebühren1

130'000

(10'530 MWST)

Investitionen2

10'000

Erschliessungsbeiträge (hoheitlich)

72'000

Subventionen Kanton

200'000

Total

510'000

402'000

1 Exkl. 8,1 % MWST

2 ohne Mehrwertsteuerbelastung

ERFOLGSRECHNUNG 2024

Aufwand

CHF

Ertrag

CHF

Personalaufwand

198'000

Kanalgebühren1

512'000

(41'472 MWST)

Sachaufwand1

275'000

(22'275 MWST)

Kanalgebühren gleiches Gemeinwesen2

11'000

Abschreibungen

130'000

Anschlussgebühren Schmutzwasser1

54'000

(4'374 MWST)

Einlage in Spezialfinanzierung

90'000

Verrechneter Zinsertrag

12'000

Verrechneter Zinsaufwand

2'000

Entnahme aus Spezialfinanzierung3

106'000

Total

695'000

(22'275 MWST)

Total

695'000

(45'846 MWST)

1 Exkl. 8,1 % MWST

2 Keine Option der gemäss Art. 21 Abs. 2 Ziff. 28 Bst. a MWSTG von der Steuer ausgenommenen Leistungen

3 Die Entnahme aus Spezialfinanzierung entspricht dem Rechnungsausgleich (Aufwandüberschuss)

In den MWST-Abrechnungen deklarierte Vorsteuern

ER (Ziffer 400) in CHF

IR (Ziffer 405) in CHF

Q01/2024

7'820

29'000

Q02/2024

6'990

3'500

Q03/2024

5'840

0

Q04/2024

1'625

8'000

Differenz gem. Vorsteuerabstimmung

0

0

Total

22'275

40'500

Im Vorjahr (2023) wurden folgende Umsätze erzielt:

  • steuerbare Umsätze: CHF 905'000;

  • von der Steuer ausgenommene Umsätze: CHF 11'000;

  • Einnahmen aus hoheitlicher Tätigkeit: CHF 60'000.

Schritt 1: Arbeitsblatt «Eingabe»
Im Arbeitsblatt «Eingabe» sind die grauen Felder auszufüllen. Bei den Ziffern 4 und 5 ist die gewünschte Berechnungsmethode auszuwählen. Die Ziffer 6 ist nur auszufüllen, falls eine Nutzungsänderung vorliegt.

[Abbildung: im Original]

[Abbildung: im Original]

Im vorliegenden Beispiel wird jeweils die Berechnung aufgrund der stillen Versteuerung gewählt. Aufgrund dessen müssen keine weiteren Informationen erfasst werden.

[Abbildung: im Original]

Im vorliegenden Beispiel beträgt die partielle Nutzungsänderung weniger als 20 Prozentpunkte. Somit ist diesbezüglich nichts weiter zu erfassen. Diese Information wird unter Ziffer 6 des Formulars festgehalten. 

Schritt 2: Arbeitsblatt «Quittung»
Im Arbeitsblatt «Quittung» werden die Berechnungen der Vorsteuerkürzungen und Vorsteuerkorrekturen ausgewiesen. Die berechneten Zahlen sind anschliessend in die MWST-Abrechnung zu übertragen.

[Abbildung: im Original]

[Abbildung: im Original]

[Abbildung: im Original]

[Abbildung: im Original]

Die Differenzen zu den bereits deklarierten Beträgen sind im Q04/2024 oder in der Jahresabstimmung (Berichtigungsabrechnung nach Art. 72 MWSTG) 2024 aufzuführen.