G.3 DS Kultur ohne Spezialfinanzierung
MWST-Branchen-Info 19 · Gemeinwesen
Geltend · Stand ab 20. September 2024
ESTV · MWST-Branchen-Info 19 · G.3 DS Kultur ohne Spezialfinanzierung · Deutsch
Die nicht spezialfinanzierte DS Kultur der Einwohnergemeinde Oberhausen ist steuerpflichtig für die Erzielung von Erträgen aus der Vermietung von Musik- und Lautsprecheranlagen. Dieselben Musik- und Lautsprecheranlagen werden auch für die Erzielung von der Steuer ausgenommener Einnahmen aus Theateraufführungen verwendet. Folglich können die Vorsteuern nicht vollumfänglich in Abzug gebracht werden. Es ist eine Vorsteuerkorrektur zu berechnen.
Die einzelnen Konti sehen für das Jahr 2024 vor der Berechnung der Vorsteuerkorrektur wie folgt aus (alle Beträge ohne MWST):
INVESTITIONSRECHNUNG 2024 | |||
Ausgaben | CHF | Einnahmen | CHF |
Investitionen1 | 50'000 (4'050 MWST) | ||
Investitionen2 | 1'000 | ||
Total | 51'000 (4'050 MWST) | 0 | |
1 Exkl. 8,1 % MWST
2 ohne Mehrwertsteuerbelastung
ERFOLGSRECHNUNG 2024 | |||
Aufwand | CHF | Ertrag | CHF |
Abschreibungen auf Sachanlagen | 13'000 | Mieteinnahmen Musikanlagen | 430'000 (34'830 MWST) |
Allgemeiner Aufwand | 280'000 | Einnahmen Theateraufführung (von der Steuer ausgenommen) | 100'000 |
Personalaufwand | 440'000 | ||
Total | 733'000 (22'680 MWST) | Total | 530'000 (34'830 MWST) |
In den MWST-Abrechnungen deklarierte Vorsteuern | ER (Ziffer 400) in CHF | IR (Ziffer 405) in CHF |
Q01/2024 | 11'000 | 4'050 |
Q02/2024 | 5'600 | 0 |
Q03/2024 | 5'080 | 0 |
Q04/2024 | 0 | 0 |
Differenz gem. Vorsteuerabstimmung | 1'000 | 0 |
Total | 22'680 | 4'050 |
Im Vorjahr (2023) wurden folgende Umsätze erzielt:
steuerbare Umsätze: CHF 564'000;
von der Steuer ausgenommene Umsätze: CHF 110'000.
Schritt 1: Arbeitsblatt «Eingabe»
Im Arbeitsblatt «Eingabe» sind die grauen Felder auszufüllen. Bei den Ziffern 4 und 5 ist die gewünschte Berechnungsmethode auszuwählen. Die Ziffer 6 ist nur auszufüllen, falls eine Nutzungsänderung vorliegt.
[Abbildung: im Original]
[Abbildung: im Original]
Im vorliegenden Beispiel ist die partielle Nutzungsänderung weniger als 20 Prozentpunkte. Somit ist diesbezüglich nichts weiter zu erfassen. Diese Information wird unter Ziffer 6 des Formulars festgehalten.
Schritt 2: Arbeitsblatt «Quittung»
Im Arbeitsblatt «Quittung» werden die Berechnungen der Vorsteuerkürzungen und Vorsteuerkorrekturen ausgewiesen. Die berechneten Zahlen sind anschliessend in die MWST-Abrechnung zu übertragen.
[Abbildung: im Original]
[Abbildung: im Original]
[Abbildung: im Original]
Die Differenzen zu den bereits deklarierten Beträgen sind im Q04/2024 oder in der Jahresabstimmung (Berichtigungsabrechnung nach Art. 72 MWSTG) 2024 aufzuführen.