G.3 DS Kultur ohne Spezialfinanzierung

MWST-Branchen-Info 19 · Gemeinwesen

Geltend · Stand ab 20. September 2024

ESTV · MWST-Branchen-Info 19 · G.3 DS Kultur ohne Spezialfinanzierung · Deutsch

Die nicht spezialfinanzierte DS Kultur der Einwohnergemeinde Oberhausen ist steuerpflichtig für die Erzielung von Erträgen aus der Vermietung von Musik- und Lautsprecheranlagen. Dieselben Musik- und Lautsprecheranlagen werden auch für die Erzielung von der Steuer ausgenommener Einnahmen aus Theateraufführungen verwendet. Folglich können die Vorsteuern nicht vollumfänglich in Abzug gebracht werden. Es ist eine Vorsteuerkorrektur zu berechnen.

Die einzelnen Konti sehen für das Jahr 2024 vor der Berechnung der Vorsteuerkorrektur wie folgt aus (alle Beträge ohne MWST):

INVESTITIONSRECHNUNG 2024

Ausgaben

CHF

Einnahmen

CHF

Investitionen1

50'000

(4'050 MWST)

Investitionen2

1'000

Total

51'000

(4'050 MWST)

0

1 Exkl. 8,1 % MWST

2 ohne Mehrwertsteuerbelastung

ERFOLGSRECHNUNG 2024

Aufwand

CHF

Ertrag

CHF

Abschreibungen auf Sachanlagen

13'000

Mieteinnahmen Musikanlagen

430'000

(34'830 MWST)

Allgemeiner Aufwand

280'000
(22'680 MWST)

Einnahmen Theateraufführung (von der Steuer ausgenommen)

100'000

Personalaufwand

440'000

Total

733'000

(22'680 MWST)

Total

530'000

(34'830 MWST)

In den MWST-Abrechnungen deklarierte Vorsteuern

ER (Ziffer 400) in CHF

IR (Ziffer 405) in CHF

Q01/2024

11'000

4'050

Q02/2024

5'600

0

Q03/2024

5'080

0

Q04/2024

0

0

Differenz gem. Vorsteuerabstimmung

1'000

0

Total

22'680

4'050

Im Vorjahr (2023) wurden folgende Umsätze erzielt:

  • steuerbare Umsätze: CHF 564'000;

  • von der Steuer ausgenommene Umsätze: CHF 110'000.

Schritt 1: Arbeitsblatt «Eingabe»
Im Arbeitsblatt «Eingabe» sind die grauen Felder auszufüllen. Bei den Ziffern 4 und 5 ist die gewünschte Berechnungsmethode auszuwählen. Die Ziffer 6 ist nur auszufüllen, falls eine Nutzungsänderung vorliegt.

[Abbildung: im Original]

[Abbildung: im Original]

Im vorliegenden Beispiel ist die partielle Nutzungsänderung weniger als 20 Prozentpunkte. Somit ist diesbezüglich nichts weiter zu erfassen. Diese Information wird unter Ziffer 6 des Formulars festgehalten.

Schritt 2: Arbeitsblatt «Quittung»
Im Arbeitsblatt «Quittung» werden die Berechnungen der Vorsteuerkürzungen und Vorsteuerkorrekturen ausgewiesen. Die berechneten Zahlen sind anschliessend in die MWST-Abrechnung zu übertragen.

[Abbildung: im Original]

[Abbildung: im Original]

[Abbildung: im Original]

Die Differenzen zu den bereits deklarierten Beträgen sind im Q04/2024 oder in der Jahresabstimmung (Berichtigungsabrechnung nach Art. 72 MWSTG) 2024 aufzuführen.