2.2.2 Sport
MWST-Branchen-Info 20 · Bildung
Geltend · Stand ab 19. Dezember 2024
ESTV · MWST-Branchen-Info 20 · Ziff. 2.2.2 · Deutsch
Dient ein Kurs dazu, eine Sportart als solches zu erlernen, liegt eine ausgenommene Bildungsleistung vor. Es geht also bei diesen Kursen nicht bloss um die begleitete Ausübung einer sportlichen Aktivität, ein bloss repetitives Training oder das effektive Praktizieren und Anwenden zur Steigerung des körperlichen und persönlichen Wohlbefindens (wie etwa bei einem Fitnesskurs), sondern um das Erreichen bestimmter, klar definierter Lernziele, nämlich um den Erwerb der Fertigkeit die Sportart ausführen zu können.
Das Erlernen neuer Techniken und Fertigkeiten ist bei Sportarten für sich alleine nicht ausschlaggebend. Ein Training, das auf die fortlaufende Vertiefung und Repetition von bereits in den Grundzügen erlernten Techniken und Fertigkeiten ausgerichtet ist, stellt keine Bildungsleistung dar. Die (begleitete) Ausübung und das Erleben der Sportart unter fachlicher Aufsicht steht im Vordergrund, indem bereits in den Grundzügen erlernte Techniken unter fachlicher Aufsicht oder zusammen mit einem Trainingspartner repetiert, verfeinert und vertieft werden. In diesen Fällen liegt eine zum Normalsatz steuerbare Dienstleistung vor.
Zum Normalsatz steuerbar sind die Einnahmen aus Sportkursen, die nicht in erster Linie der Bildung, sondern der Fitness, dem Training, der sportlichen Ertüchtigung / Sportanimation oder der Gesundheit dienen.
Beispiele
Gymnastik, Aerobic, Pump, Spinning, (Nordic-)Walking, Aquafit;
Yogakurs;
Bodybuilding, Krafttraining;
AllezHop-Programme.
Steht dagegen das Erlernen einer sportlichen Disziplin im vorgenannten Sinne oder eine Leiterausbildung im Vordergrund, liegt eine Bildungsleistung vor.
Beispiele
Tenniskurs, 10 Lektionen;
Karatekurs;
Reitkurs;
Tauchkurs;
Ausbildungskurs Jugend + Sport-Leiter;
Verbandsausbildungskurse (z. B. Leiterkurs Swiss-Ski, Trainerkurs oder Kurs für leitende Sportfunktionäre).
Praxispräzisierung (→ MWST-Info Zeitliche Wirkung von Praxisfestlegungen).