Bildung
MWST-Branchen-Info 20 · Stand ab 1. Januar 2021 · Mehrwertsteuer · 70 Ziffern
Die ESTV gibt diese Publikation als Webpublikation heraus, Ziffer um Ziffer, jede mit ihrem eigenen Stand. Hier hat jede Ziffer ihre Seite, im Wortlaut des Amts; das Original steht daneben.
Geltend
ESTV · MWST-Branchen-Info 20 · Deutsch
Inhalt
- Vorbemerkungen
- Einleitende Erläuterungen zur vorliegenden MWST-Branchen-Info
- 1 Begriff der Bildungsleistungen
- 1.1 Erziehungsleistungen
- 1.2 Unterricht
- 1.3 Ausbildung
- 1.4 Weiterbildung
- 1.5 Berufliche Umschulung
- 1.6 Kurse, Vorträge und andere Veranstaltungen wissenschaftlicher oder bildender Art
- 1.7 Referententätigkeit
- 1.8 Prüfungen
- 1.9 Organisationsdienstleistungen
- 2 Abgrenzungen von Bildungsleistungen zu Leistungen mit nicht bildendem Charakter
- 2.1 Abgrenzung zur Beratung
- 2.1.1 Allgemeines
- 2.1.2 Coaching / Training
- 2.1.3 Berufs- und Studienberatung
- 2.2 Abgrenzung zu Anlässen im Bereich Unterhaltung, Erlebnis, Geselligkeit und Sport
- 2.2.1 Allgemeines
- 2.2.2 Sport
- 2.3 Abgrenzung zur Persönlichkeitsentwicklung, Selbstwahrnehmung/-erfahrung und Gesundheit
- 3 Allgemeine Grundsätze der steuerlichen Behandlung von Bildungsleistungen
- 3.1 Steuerlicher Grundsatz
- 3.2 Ort der Dienstleistung im Bildungsbereich (Art. 8 MWSTG)
- 3.3 Option für die Versteuerung der von der Steuer ausgenommenen Bildungsleistungen
- 3.4 Mehrheit von Leistungen
- 3.4.1 Selbstständige Leistungen
- 3.4.2 Sachgesamtheiten und Kombinationen von Bildungsleistungen mit selbstständigen Leistungen
- 3.4.3 Wirtschaftlich eng zusammengehörende Leistungen und Nebenleistungen im Zusammenhang mit Bildungsleistungen
- 4 Besteuerung einzelner Leistungen im Bildungsbereich
- 4.1 Referententätigkeit
- 4.2 Prüfungen
- 4.3 Lehrmittelverkauf
- 4.4 Kurse für Kinder und Jugendliche
- 4.5 Sprachaufenthalte
- 4.5.1 Sprachaufenthalte im Inland
- 4.5.2 Sprachaufenthalte im Ausland
- 4.6 Studentenaustausch
- 4.7 Einsatz von Lehrlingen bei Drittfirmen
- 4.8 Internate / Tagesschulen
- 4.8.1 Beherbergungsleistungen in Internaten / Studentenheimen
- 4.8.2 Durch Schulen oder Internate durchgeführte Sonderveranstaltungen
- 4.9 Fernkurse
- 4.9.1 Interaktive Fernkurse
- 4.9.2 Autodidaktische Fernkurse
- 4.10 Kurse für Arbeitslose
- 4.11 Schulung des eigenen Personals durch das Unternehmen
- 4.12 Ausbildung von Tieren
- 4.13 Erarbeiten von Kursen
- 4.14 Weiterverkauf von Bildungsleistungen
- 4.15 Bereitstellung / Vermietung der Infrastruktur
- 4.16 Werbung für einen Dritten anlässlich von Bildungsveranstaltungen
- 4.17 Annullierungskosten
- 4.18 Organisationsdienstleistungen
- 4.18.1 Organisationsdienstleistungen nach Artikel 21 Absatz 2 Ziffer 11 Buchstabe d MWSTG
- 4.18.2 Organisationsdienstleistungen nach Artikel 21 Absatz 2 Ziffer 11 Buchstabe e MWSTG
- 4.18.3 Organisation von Bildungsveranstaltungen
- 4.18.3.1 Veranstalter
- 4.18.3.2 Organisator
- 4.18.3.2.1 Direkte Stellvertretung
- 4.18.3.2.2 Indirekte Stellvertretung
- 4.19 Bildungs- und Forschungskooperationen
- 4.19.1 Allgemeines
- 4.19.2 Allgemeine Ausführungen zu den Bildungs- und Forschungskooperationen
- 4.19.3 Die Bildungs- und Forschungsinstitutionen im Einzelnen und deren Besonderheiten
- 4.19.3.1 Institutionen des Hochschulwesens
- 4.19.3.2 Gemeinwesen und gemeinnützige Organisationen
- 4.19.3.3 Öffentliche Spitäler ungeachtet ihrer Rechtsform
- 4.19.4 Steuerliche Auswirkungen bei Vorliegen einer Bildungs- und Forschungskooperation
- Zuständigkeiten