Bildung

MWST-Branchen-Info 20 · Stand ab 1. Januar 2021 · Mehrwertsteuer · 70 Ziffern

Die ESTV gibt diese Publikation als Webpublikation heraus, Ziffer um Ziffer, jede mit ihrem eigenen Stand. Hier hat jede Ziffer ihre Seite, im Wortlaut des Amts; das Original steht daneben.

Geltend

ESTV · MWST-Branchen-Info 20 · Deutsch

Inhalt

  1. Vorbemerkungen
  2. Einleitende Erläuterungen zur vorliegenden MWST-Branchen-Info
  3. 1 Begriff der Bildungsleistungen
  4. 1.1 Erziehungsleistungen
  5. 1.2 Unterricht
  6. 1.3 Ausbildung
  7. 1.4 Weiterbildung
  8. 1.5 Berufliche Umschulung
  9. 1.6 Kurse, Vorträge und andere Veranstaltungen wissenschaftlicher oder bildender Art
  10. 1.7 Referententätigkeit
  11. 1.8 Prüfungen
  12. 1.9 Organisationsdienstleistungen
  13. 2 Abgrenzungen von Bildungsleistungen zu Leistungen mit nicht bildendem Charakter
  14. 2.1 Abgrenzung zur Beratung
  15. 2.1.1 Allgemeines
  16. 2.1.2 Coaching / Training
  17. 2.1.3 Berufs- und Studienberatung
  18. 2.2 Abgrenzung zu Anlässen im Bereich Unterhaltung, Erlebnis, Geselligkeit und Sport
  19. 2.2.1 Allgemeines
  20. 2.2.2 Sport
  21. 2.3 Abgrenzung zur Persönlichkeitsentwicklung, Selbstwahrnehmung/-erfahrung und Gesundheit
  22. 3 Allgemeine Grundsätze der steuerlichen Behandlung von Bildungsleistungen
  23. 3.1 Steuerlicher Grundsatz
  24. 3.2 Ort der Dienstleistung im Bildungsbereich (Art. 8 MWSTG)
  25. 3.3 Option für die Versteuerung der von der Steuer ausgenommenen Bildungsleistungen
  26. 3.4 Mehrheit von Leistungen
  27. 3.4.1 Selbstständige Leistungen
  28. 3.4.2 Sachgesamtheiten und Kombinationen von Bildungsleistungen mit selbstständigen Leistungen
  29. 3.4.3 Wirtschaftlich eng zusammengehörende Leistungen und Nebenleistungen im Zusammenhang mit Bildungsleistungen
  30. 4 Besteuerung einzelner Leistungen im Bildungsbereich
  31. 4.1 Referententätigkeit
  32. 4.2 Prüfungen
  33. 4.3 Lehrmittelverkauf
  34. 4.4 Kurse für Kinder und Jugendliche
  35. 4.5 Sprachaufenthalte
  36. 4.5.1 Sprachaufenthalte im Inland
  37. 4.5.2 Sprachaufenthalte im Ausland
  38. 4.6 Studentenaustausch
  39. 4.7 Einsatz von Lehrlingen bei Drittfirmen
  40. 4.8 Internate / Tagesschulen
  41. 4.8.1 Beherbergungsleistungen in Internaten / Studentenheimen
  42. 4.8.2 Durch Schulen oder Internate durchgeführte Sonderveranstaltungen
  43. 4.9 Fernkurse
  44. 4.9.1 Interaktive Fernkurse
  45. 4.9.2 Autodidaktische Fernkurse
  46. 4.10 Kurse für Arbeitslose
  47. 4.11 Schulung des eigenen Personals durch das Unternehmen
  48. 4.12 Ausbildung von Tieren
  49. 4.13 Erarbeiten von Kursen
  50. 4.14 Weiterverkauf von Bildungsleistungen
  51. 4.15 Bereitstellung / Vermietung der Infrastruktur
  52. 4.16 Werbung für einen Dritten anlässlich von Bildungsveranstaltungen
  53. 4.17 Annullierungskosten
  54. 4.18 Organisationsdienstleistungen
  55. 4.18.1 Organisationsdienstleistungen nach Artikel 21 Absatz 2 Ziffer 11 Buchstabe d MWSTG
  56. 4.18.2 Organisationsdienstleistungen nach Artikel 21 Absatz 2 Ziffer 11 Buchstabe e MWSTG
  57. 4.18.3 Organisation von Bildungsveranstaltungen
  58. 4.18.3.1 Veranstalter
  59. 4.18.3.2 Organisator
  60. 4.18.3.2.1 Direkte Stellvertretung
  61. 4.18.3.2.2 Indirekte Stellvertretung
  62. 4.19 Bildungs- und Forschungskooperationen
  63. 4.19.1 Allgemeines
  64. 4.19.2 Allgemeine Ausführungen zu den Bildungs- und Forschungskooperationen
  65. 4.19.3 Die Bildungs- und Forschungsinstitutionen im Einzelnen und deren Besonderheiten
  66. 4.19.3.1 Institutionen des Hochschulwesens
  67. 4.19.3.2 Gemeinwesen und gemeinnützige Organisationen
  68. 4.19.3.3 Öffentliche Spitäler ungeachtet ihrer Rechtsform
  69. 4.19.4 Steuerliche Auswirkungen bei Vorliegen einer Bildungs- und Forschungskooperation
  70. Zuständigkeiten