3.3 Option für die Versteuerung der von der Steuer ausgenommenen Bildungsleistungen
MWST-Branchen-Info 20 · Bildung
Geltend · Stand ab 1. Januar 2018
ESTV · MWST-Branchen-Info 20 · Ziff. 3.3 · Deutsch
Die steuerpflichtige Person kann durch offenen Ausweis der Steuer in der Rechnung an den Leistungsempfänger oder durch Deklaration in der MWST-Abrechnung unter den Ziffern 200 und 205 (kumulativ) jede von der Steuer ausgenommene Bildungsleistung freiwillig versteuern.
Betreffend Vorsteuerabzug im Sinne von Artikel 29 Absatz 1bis MWSTG bei Bildungsleistungen, für welche der Ort der Leistung im Ausland liegt, wird auf die MWST-Info Vorsteuerabzug und Vorsteuerkorrekturen verwiesen.
Bei Abrechnung mit der Saldosteuersatz- oder der Pauschalsteuersatzmethode ist eine Option nicht möglich.
[Abbildung: im Original] | Die Grundsätze sowie Voraussetzungen der Option können der MWST-Info Steuerobjekt entnommen werden. |
Änderung des MWSTG per 01.01.2018.