3.1 Steuerlicher Grundsatz
MWST-Branchen-Info 20 · Bildung
Geltend · Stand ab 3. Januar 2010
ESTV · MWST-Branchen-Info 20 · Ziff. 3.1 · Deutsch
Bildungs- und Erziehungsleistungen nach Artikel 21 Absatz 2 Ziffer 11 MWSTG sind von der Steuer ausgenommene Leistungen und somit nicht steuerbar, sofern nicht für deren Versteuerung optiert wird. Es ist jedoch zu beachten, dass die im Zusammenhang mit Bildungsleistungen erbrachten gastgewerblichen und Beherbergungsleistungen steuerbar sind, sofern sie nicht unter den Begriff Sachgesamtheit gemäss Ziffer 3.4.2 fallen.
| [Abbildung: im Original] | Mehr dazu und weitere Ausführungen können den MWST-Infos Steuerpflicht sowie Steuerobjekt entnommen werden. |
Von der Steuer ausgenommene Leistungen geben gemäss Artikel 29 Absatz 1 MWSTG kein Anrecht auf Vorsteuerabzug.
| [Abbildung: im Original] | Weitere und nähere Einzelheiten dazu können der MWST-Info Vorsteuerabzug und Vorsteuerkorrekturen entnommen werden |