16 Sanitätsdienste bei Anlässen (Sanitätswache)

MWST-Branchen-Info 21 · Gesundheitswesen

Geltend · Stand ab 9. Mai 2023

ESTV · MWST-Branchen-Info 21 · Ziff. 16 · Deutsch

Die Aufgabe des Sanitätsdienstes bei einem Anlass besteht darin, vor Ort Erste Hilfe zu leisten. Dafür erhält der Sanitätsdienst eine Pikettentschädigung. Diese ist steuerlich gleich zu behandeln wie das Entgelt für die Leistungen, die der Sanitätsdienst vor Ort in kleineren Notfällen erbringt. Weil mit der Entschädigung für den Bereitschaftsdienst vor Ort üblicherweise auch die notfallmässige Behandlung von Verletzungen und Krankheiten abgegolten ist, liegt eine von der Steuer ausgenommene Leistung vor.

Praxispräzisierung (→ MWST-Info Zeitliche Wirkung von Praxisfestlegungen).