14 Gesundheitsvorsorge

MWST-Branchen-Info 21 · Gesundheitswesen

Geltend · Stand ab 9. Mai 2023

ESTV · MWST-Branchen-Info 21 · Ziff. 14 · Deutsch

Dient eine Tätigkeit hauptsächlich der Vorbeugung von Krankheiten und Gesundheitsstörungen und erfolgt sie nicht im Rahmen einer Heilbehandlung, liegt eine zum Normalsatz steuerbare Leistung vor. Dies gilt beispielsweise für Beratungsleistungen in einem Gesundheitszentrum oder für psychologische Beratungen.

Das Impfen zur Vorbeugung von Krankheiten einschliesslich Impfungen vor Auslandreisen ist von der Steuer ausgenommen, sofern es von einem Arzt oder einer Ärztin, einem Apotheker oder einer Apothekerin oder unter deren Aufsicht von einem medizinischen Praxisassistenten/einer medizinischen Praxisassistentin oder Pharmaassistenten/Pharmaassistentin durchgeführt wird.

Erstmalige Praxisfestlegung infolge der Beurteilung neuer Sachverhalte (Publikationsdatum: 09.05.2023; vgl. betreffend zeitliche Wirkung → MWST-Info Zeitliche Wirkung von Praxisfestlegungen).