20 Steuerbare Leistungen eines Instituts an ein anderes (Auslagerung)

MWST-Branchen-Info 21 · Gesundheitswesen

Geltend · Stand ab 9. Mai 2023

ESTV · MWST-Branchen-Info 21 · Ziff. 20 · Deutsch

Leistungen im Bereich Wäscherei, Einkäufe, Mahlzeitenlieferung usw., die ein Institut (z. B. ein Spital) an ein anderes Institut erbringt, sind zum massgebenden Satz steuerbar.

[Abbildung: im Original]

Bezüglich Laborleistungen siehe Ziffer 5.

Handelt es sich um Leistungen, die eine öffentlich-rechtliche Anstalt an eine andere öffentlich-rechtliche Anstalt erbringt, kommen die Regelungen für Leistungen unter Gemeinwesen zur Anwendung (→ MWST-Branchen-Info Gemeinwesen).