20 Steuerbare Leistungen eines Instituts an ein anderes (Auslagerung)
MWST-Branchen-Info 21 · Gesundheitswesen
Geltend · Stand ab 9. Mai 2023
ESTV · MWST-Branchen-Info 21 · Ziff. 20 · Deutsch
Leistungen im Bereich Wäscherei, Einkäufe, Mahlzeitenlieferung usw., die ein Institut (z. B. ein Spital) an ein anderes Institut erbringt, sind zum massgebenden Satz steuerbar.
[Abbildung: im Original] | Bezüglich Laborleistungen siehe Ziffer 5. |
Handelt es sich um Leistungen, die eine öffentlich-rechtliche Anstalt an eine andere öffentlich-rechtliche Anstalt erbringt, kommen die Regelungen für Leistungen unter Gemeinwesen zur Anwendung (→ MWST-Branchen-Info Gemeinwesen).