17 Bereitschaftsdienst auf Abruf

MWST-Branchen-Info 21 · Gesundheitswesen

Geltend · Stand ab 9. Mai 2023

ESTV · MWST-Branchen-Info 21 · Ziff. 17 · Deutsch

Die Entschädigung für den Bereitschaftsdienst auf Abruf (z. B. Pikett zu Hause oder am Arbeitsort) ist zum Normalsatz steuerbar, da hier in erster Linie die Bereitschaft abgegolten wird. Die Einsätze für Heilbehandlungen werden i. d. R. separat entschädigt und sind von der Steuer ausgenommen.