17 Bereitschaftsdienst auf Abruf
MWST-Branchen-Info 21 · Gesundheitswesen
Geltend · Stand ab 9. Mai 2023
ESTV · MWST-Branchen-Info 21 · Ziff. 17 · Deutsch
Die Entschädigung für den Bereitschaftsdienst auf Abruf (z. B. Pikett zu Hause oder am Arbeitsort) ist zum Normalsatz steuerbar, da hier in erster Linie die Bereitschaft abgegolten wird. Die Einsätze für Heilbehandlungen werden i. d. R. separat entschädigt und sind von der Steuer ausgenommen.