13 Beförderung von kranken, verletzten oder behinderten Personen

MWST-Branchen-Info 21 · Gesundheitswesen

Geltend · Stand ab 9. Mai 2023

ESTV · MWST-Branchen-Info 21 · Ziff. 13 · Deutsch

Die Personenbeförderung ist grundsätzlich steuerbar. Gemäss Artikel 21 Absatz 2 Ziffer 7 MWSTG ist jedoch die Beförderung von kranken oder verletzten Personen oder Personen mit Behinderungen in dafür besonders eingerichteten Transportmitteln von der Steuer ausgenommen.

Darin

  1. 13.1 Anforderungen an die Einrichtung der Transportmittel
  2. 13.2 Von der Steuer ausgenommene Leistungen
  3. 13.3 Steuerbare Leistungen