8 Für Pensionäre oder Patienten getätigte Auslagen
MWST-Branchen-Info 21 · Gesundheitswesen
Geltend · Stand ab 9. Mai 2023
ESTV · MWST-Branchen-Info 21 · Ziff. 8 · Deutsch
Für Pensionäre oder Patienten getätigte Auslagen (z. B. Taxi oder Coiffeur), die ihnen ohne Preiszuschlag weiterfakturiert werden, sind nicht dem Umsatz des Alters-, Wohn- oder Pflegeheims (→ Ziff. 7), des Zentrums für ärztliche Heilbehandlung (→ Ziff. 4) oder des Spitals (→ Ziff. 3) zuzuordnen und berechtigen nicht zum Vorsteuerabzug (selbst wenn die entsprechende Auslage steuerbar ist).
Im Fall der vorgenannten Auslagen geht die ESTV davon aus, dass sich aus den Umständen ein Stellvertretungsverhältnis ergibt.
Praxispräzisierung (→ MWST-Info Zeitliche Wirkung von Praxisfestlegungen).