5.1.2 Ausfuhr zu Geschenkzwecken; Verbringen oder Verbringenlassen von Gegenständen ins Ausland
MWST-Branchen-Info 22 · Hilfsorganisationen, sozialtätige und karitative Einrichtungen
Geltend · Stand ab 1. Januar 2010
ESTV · MWST-Branchen-Info 22 · Ziff. 5.1.2 · Deutsch
Auch das nicht im Zusammenhang mit Lieferungsgeschäften stehende Verbringen oder Verbringenlassen von Gegenständen ins Ausland (Art. 23 Abs. 2 Ziff. 4 MWSTG) ist von der Steuer befreit, sofern die Ausfuhr belegt werden kann. Ob die Hilfsorganisation, die sozialtätige oder karitative Einrichtung diese Gegenstände im Ausland selbst verwendet oder zu Geschenkzwecken gratis abgibt, ist unbedeutend (keine Vorsteuerkorrektur bzw. kein Eigenverbrauch gemäss Art. 31 MWSTG).