8.8.1 Definition

MWST-Branchen-Info 22 · Hilfsorganisationen, sozialtätige und karitative Einrichtungen

Geltend · Stand ab 1. Januar 2010

ESTV · MWST-Branchen-Info 22 · Ziff. 8.8.1 · Deutsch

Als Brockenhäuser im Sinne von Artikel 21 Absatz 2 Ziffer 17 MWSTG gelten fixe Anlagen (z.B. Ladengeschäfte, Boutiquen), bei denen der Umsatz aus dem Verkauf von gebrauchten Gegenständen oder gratis erhaltenen, neuen Gegenständen mehr als 50 % des Gesamtumsatzes ausmacht.