3 Steuerobjekt

MWST-Branchen-Info 23 · Kultur

Geltend · Stand ab 1. Januar 2025

ESTV · MWST-Branchen-Info 23 · Ziff. 3 · Deutsch

Nach Artikel 18 Absatz 1 MWSTG unterliegen die im Inland durch steuerpflichtige Personen gegen Entgelt erbrachten Leistungen der Inlandsteuer, soweit das MWSTG keine Ausnahme vorsieht.

[Abbildung: im Original]

Informationen darüber, welche Leistungen (Lieferungen und Dienstleistungen) der Inlandsteuer unterliegen, können der MWST-Info Steuerobjekt entnommen werden.

Darin

  1. 3.1 Von der Steuer ausgenommene Leistungen bzw. nicht der Steuer unterliegende Entgelte
  2. 3.2 Ort der Leistung
  3. 3.3 Anwendbare Steuersätze
  4. 3.4 Option für die Versteuerung der von der Steuer ausgenommenen Leistungen (freiwillige Versteuerung)