3.2 Ort der Leistung

MWST-Branchen-Info 23 · Kultur

Geltend · Stand ab 1. Januar 2025

ESTV · MWST-Branchen-Info 23 · Ziff. 3.2 · Deutsch

Der Steuer unterliegen nur Leistungen, deren Ort der Leistungserbringung als im Inland gelegen gilt.

[Abbildung: im Original]

Allgemeine Informationen darüber, wo sich der Ort der Leistungserbringung bei Dienstleistungen und Lieferungen befindet, sowie über die Abgrenzung, wann eine Lieferung oder eine Dienstleistung vorliegt, enthalten die MWST-Infos Ort der Leistungserbringung sowie Steuerobjekt.

Darin

  1. 3.2.1 Dienstleistungen, bei welchen der Ort der tatsächlichen Ausübung massgebend ist
  2. 3.2.2 Dienstleistungen, bei welchen das Domizil des Leistungsempfängers massgebend ist