3.4 Option für die Versteuerung der von der Steuer ausgenommenen Leistungen (freiwillige Versteuerung)

MWST-Branchen-Info 23 · Kultur

Geltend · Stand ab 17. September 2026

ESTV · MWST-Branchen-Info 23 · Ziff. 3.4 · Deutsch

Mit Ausnahme gewisser Leistungen (Art. 22 Abs. 2 MWSTG; z. B. die Umsätze bei Geldspielen, soweit die Bruttospielerträge der Spielbankenabgabe nach Artikel 119 BGS unterliegen oder der damit erzielte Reingewinn vollumfänglich für gemeinnützige Zwecke im Sinne von Artikel 125 BGS verwendet wird [Art. 21 Abs. 2 Ziff. 23 MWSTG] oder Leistungen im Bereich der Versicherungen [Art. 21 Abs. 2 Ziff. 18 MWSTG] und Banken [Art. 21 Abs. 2 Ziff. 19 MWSTG]) kann die steuerpflichtige Person durch offenen Ausweis der Steuer in der Rechnung oder durch Deklaration in der MWST-Abrechnung unter den Ziffern 200 und 205 (kumulativ) jede von der Steuer ausgenommene Leistung einzeln freiwillig versteuern (Art. 22 Abs. 1 MWSTG). Wird von der Option Gebrauch gemacht, so kann der Vorsteuerabzug vorgenommen werden.

[Abbildung: im Original]

Die Grundsätze sowie Voraussetzungen der Option können der MWST-Info Steuerobjekt

Wird beispielsweise nur für einen Teil der ausgeübten Tätigkeiten optiert oder erfolgt eine Aufhebung der Option, liegt bezüglich der vorsteuerbelasteten Eingangsleistungen (Gegenstände und Dienstleistungen) eine gemischte Verwendung vor. Eine Änderung der Verhältnisse kann zudem auf dem Zeitwert der Vorsteuern der Gegenstände bzw. Dienstleistungen zu einer Nutzungsänderung führen.

[Abbildung: im Original]

Ausführliche Informationen darüber enthalten die MWST-Infos Vorsteuerabzug sowie Nutzungsänderungen.

[Abbildung: im Original]

Betreffend Vorsteuerabzug im Sinne von Artikel 29 Absatz 1bis MWSTG bei von der Steuer ausgenommenen Leistungen, für welche der Ort der Leistung im Ausland liegt, wird auf die MWST-Info Vorsteuerabzug erwiesen.

Beispiel
Das Theaterensemble Phisikus (nicht gewinnstrebiger und ehrenamtlich geführter Verein nach Ziff. 2.2) optiert für die Versteuerung seiner Einnahmen aus den Theateraufführungen sowie den Aktiv-Mitgliederbeiträgen. Dem Verein ist noch eine kleine Theaterschule angegliedert, die Kurse für Laiendarsteller anbietet. Für diese Umsätze wird die Option nicht in Anspruch genommen. Die Entgelte (alle Beträge verstehen sich in CHF) des Vereins setzen sich wie folgt zusammen:

Art der Leistung / Einnahmen

Betrag in CHF

Steuersatz

Bemerkungen

I  Steuerbare Leistungen

Verkauf Programmhefte 1)

15'000

2,6 %

Inserate in Programmheften

25'000

8,1 %

Total

40'000

II  Optierte Leistungen

Eintrittsbillette Theater Phisikus

100'000

2,6 %

(Option)

Gagen Inlandauftritte

70'000

2,6 %

(Option)

Mitgliederbeiträge Aktive

30'000

8,1 %

(Option)

Total

200'000

III  Ausgenommene Leistungen im Ausland

Gagen Auslandauftritte

60'000

ohne Steuer

(Art. 21 Abs. 2 Ziff. 14 MWSTG)

Total

60'000

IV  Ausgenommene Leistungen im Inland (ohne Option)

Kurse Theaterschule

17'500

ohne Steuer

(Art. 21 Abs. 2 Ziff. 11 MWSTG)

Total

17'500

V  Nicht-Entgelte: Führen zu einer Vorsteuerkürzung (Art. 33 Abs. 2 MWSTG)

Betriebszuschüsse Kanton

27'500

Nicht-Entgelt

(Art. 18 Abs. 2 Bst. a MWSTG)

Beitrag Kulturfonds Gemeinde

15'000

Nicht-Entgelt

(Art. 18 Abs. 2 Bst. a MWSTG)

Total

42'500

VI  Spenden: Führen zu keiner Vorsteuerkürzung (Art. 33 Abs. 1 MWSTG)

Spenden Private / Firmen

40'000

Nicht-Entgelt

(Art. 18 Abs. 2 Bst. d MWSTG)

Total

40'000

Gesamteinnahmen

400'000

1)

Zum reduzierten Satz steuerbare Drucksachen, sofern diese die Erfordernisse in Bezug auf Form und Inhalt erfüllen (→ MWST-Branchen-Info Druckerzeugnisse und elektronische Publikationen).

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Die steuerlichen Auswirkungen auf den Vorsteuerabzug werden unter Ziffer 4 beschrieben.