3.4 Option für die Versteuerung der von der Steuer ausgenommenen Leistungen (freiwillige Versteuerung)
MWST-Branchen-Info 23 · Kultur
Geltend · Stand ab 17. September 2026
ESTV · MWST-Branchen-Info 23 · Ziff. 3.4 · Deutsch
Mit Ausnahme gewisser Leistungen (Art. 22 Abs. 2 MWSTG; z. B. die Umsätze bei Geldspielen, soweit die Bruttospielerträge der Spielbankenabgabe nach Artikel 119 BGS unterliegen oder der damit erzielte Reingewinn vollumfänglich für gemeinnützige Zwecke im Sinne von Artikel 125 BGS verwendet wird [Art. 21 Abs. 2 Ziff. 23 MWSTG] oder Leistungen im Bereich der Versicherungen [Art. 21 Abs. 2 Ziff. 18 MWSTG] und Banken [Art. 21 Abs. 2 Ziff. 19 MWSTG]) kann die steuerpflichtige Person durch offenen Ausweis der Steuer in der Rechnung oder durch Deklaration in der MWST-Abrechnung unter den Ziffern 200 und 205 (kumulativ) jede von der Steuer ausgenommene Leistung einzeln freiwillig versteuern (Art. 22 Abs. 1 MWSTG). Wird von der Option Gebrauch gemacht, so kann der Vorsteuerabzug vorgenommen werden.
[Abbildung: im Original] | Die Grundsätze sowie Voraussetzungen der Option können der MWST-Info Steuerobjekt |
Wird beispielsweise nur für einen Teil der ausgeübten Tätigkeiten optiert oder erfolgt eine Aufhebung der Option, liegt bezüglich der vorsteuerbelasteten Eingangsleistungen (Gegenstände und Dienstleistungen) eine gemischte Verwendung vor. Eine Änderung der Verhältnisse kann zudem auf dem Zeitwert der Vorsteuern der Gegenstände bzw. Dienstleistungen zu einer Nutzungsänderung führen.
[Abbildung: im Original] | Ausführliche Informationen darüber enthalten die MWST-Infos Vorsteuerabzug sowie Nutzungsänderungen. |
[Abbildung: im Original] | Betreffend Vorsteuerabzug im Sinne von Artikel 29 Absatz 1bis MWSTG bei von der Steuer ausgenommenen Leistungen, für welche der Ort der Leistung im Ausland liegt, wird auf die MWST-Info Vorsteuerabzug erwiesen. |
Beispiel
Das Theaterensemble Phisikus (nicht gewinnstrebiger und ehrenamtlich geführter Verein nach Ziff. 2.2) optiert für die Versteuerung seiner Einnahmen aus den Theateraufführungen sowie den Aktiv-Mitgliederbeiträgen. Dem Verein ist noch eine kleine Theaterschule angegliedert, die Kurse für Laiendarsteller anbietet. Für diese Umsätze wird die Option nicht in Anspruch genommen. Die Entgelte (alle Beträge verstehen sich in CHF) des Vereins setzen sich wie folgt zusammen:
Art der Leistung / Einnahmen | Betrag in CHF | Steuersatz | Bemerkungen |
I Steuerbare Leistungen | |||
Verkauf Programmhefte 1) | 15'000 | 2,6 % | |
Inserate in Programmheften | 25'000 | 8,1 % | |
Total | 40'000 | ||
II Optierte Leistungen | |||
Eintrittsbillette Theater Phisikus | 100'000 | 2,6 % | (Option) |
Gagen Inlandauftritte | 70'000 | 2,6 % | (Option) |
Mitgliederbeiträge Aktive | 30'000 | 8,1 % | (Option) |
Total | 200'000 | ||
III Ausgenommene Leistungen im Ausland | |||
Gagen Auslandauftritte | 60'000 | ohne Steuer | |
Total | 60'000 | ||
IV Ausgenommene Leistungen im Inland (ohne Option) | |||
Kurse Theaterschule | 17'500 | ohne Steuer | |
Total | 17'500 | ||
V Nicht-Entgelte: Führen zu einer Vorsteuerkürzung (Art. 33 Abs. 2 MWSTG) | |||
Betriebszuschüsse Kanton | 27'500 | Nicht-Entgelt | |
Beitrag Kulturfonds Gemeinde | 15'000 | Nicht-Entgelt | |
Total | 42'500 | ||
VI Spenden: Führen zu keiner Vorsteuerkürzung (Art. 33 Abs. 1 MWSTG) | |||
Spenden Private / Firmen | 40'000 | Nicht-Entgelt | |
Total | 40'000 | ||
Gesamteinnahmen | 400'000 | ||
1) | Zum reduzierten Satz steuerbare Drucksachen, sofern diese die Erfordernisse in Bezug auf Form und Inhalt erfüllen (→ MWST-Branchen-Info Druckerzeugnisse und elektronische Publikationen). |
[Abbildung: im Original] | Die steuerlichen Auswirkungen auf den Vorsteuerabzug werden unter Ziffer 4 beschrieben. |