8.2.2 Komponisten

MWST-Branchen-Info 23 · Kultur

Geltend · Stand ab 1. Januar 2010

ESTV · MWST-Branchen-Info 23 · Ziff. 8.2.2 · Deutsch

Entgelte, die Komponisten für die von ihnen persönlich geschaffenen Musikkompositionen erhalten, sind von der Steuer ausgenommen. Es spielt keine Rolle, ob das musikalische Werk als Auftragskomposition erschaffen oder vom Auftraggeber zu Werbezwecken (z.B. als Werbe-Jingle) verwendet wird. Ebenfalls nicht von Bedeutung ist, ob bei Auftragskompositionen der Komponist gleichzeitig Interpret des Werkes ist und in welcher Form das Werk dem Auftraggeber abgegeben wird (z.B. in Papierform oder in Form eines Daten- oder Audioträgers).