5.2.1 Unternehmen mit Sitz oder Wohnsitz im Inland oder Betriebsstätten ausländischer Unternehmen im Inland
MWST-Info 02 · Steuerpflicht
Geltend · Stand ab 27. Juni 2023
ESTV · MWST-Info 02 · Ziff. 5.2.1 · Deutsch
Darin
- 5.2.1.1 Unternehmen, die ihre Tätigkeit neu aufnehmen oder ihre Geschäftstätigkeit durch Geschäftsübernahme oder Eröffnung eines neuen Betriebszweiges erweitern
- 5.2.1.2 Bestehende, bis anhin von der Steuerpflicht befreite Unternehmen
- 5.2.1.3 Zusammenfassende Grafik zum Beginn der Steuerpflicht und zur Eintragung ins MWST-Register