7.3 Steuersätze
MWST-Info 04 · Steuerobjekt
Geltend · Stand ab 1. Januar 2010
ESTV · MWST-Info 04 · Ziff. 7.3 · Deutsch
Grundsätzlich sind Leistungen, für die optiert wird, zum Normalsatz steuerbar.
Auf die folgenden Leistungen findet der reduzierte Steuersatz Anwendung:
- Leistungen nach Artikel 21 Absatz 2 Ziffern 14 und 16 MWSTG
(Leistungen im Kulturbereich); - Leistungen nach Artikel 21 Absatz 2 Ziffer 15 MWSTG (sportliche Anlässe).
| [Abbildung: im Original] | Weitere Informationen zu diesem Thema können der MWST-Info Steuerbemessung und Steuersätze entnommen werden. |