6 Von der Steuer ausgenommene Leistungen (Art. 21 MWSTG)

MWST-Info 04 · Steuerobjekt

Geltend · Stand ab 26. Mai 2026

ESTV · MWST-Info 04 · Ziff. 6 · Deutsch

Darin

  1. 6.1 Grundsatz
  2. 6.2 Beförderung von Briefen
  3. 6.3 Spitalbehandlung und ärztliche Heilbehandlung in Spitälern
  4. 6.4 Heilbehandlungen von Angehörigen der Heil- und Pflegeberufe
  5. 6.5 Pflegeleistungen
  6. 6.6 Lieferung von menschlichen Organen und menschlichem Vollblut
  7. 6.7 Dienstleistungen von Gemeinschaften, deren Mitglieder Angehörige von Heil- und Pflegeberufen sind
  8. 6.8 Beförderung von kranken, verletzten oder behinderten Personen
  9. 6.9 Leistungen von Einrichtungen und Organisationen im Sozial- und Pflegebereich
  10. 6.10 Kinder- und Jugendbetreuung
  11. 6.11 Kultur- und Bildungsförderung von Jugendlichen
  12. 6.12 Erziehung und Bildung
  13. 6.13 Personalverleih durch nicht gewinnstrebige Einrichtungen
  14. 6.14 Leistungen von nicht gewinnstrebigen Einrichtungen gegen einen statutarisch festgesetzten Beitrag (Aktivmitgliederbeiträge)
  15. 6.15 Kulturelle Dienstleistungen
  16. 6.16 Sportliche Anlässe
  17. 6.17 Kulturelle Dienstleistungen und Lieferung von Werken durch deren Urheber
  18. 6.18 Veranstaltungen für gemeinnützige Zwecke
  19. 6.19 Versicherungs-, Rückversicherungs- und Sozialversicherungsleistungen
  20. 6.20 Geld- und Kapitalverkehr
  21. 6.21 Leistungen im Zusammenhang mit Grundstücken
  22. 6.22 Lieferung von Postwertzeichen und sonstigen amtlichen Wertzeichen
  23. 6.23 Umsätze bei Geldspielen
  24. 6.24 Lieferung gebrauchter beweglicher Gegenstände
  25. 6.25 Bildungs- und Forschungskooperationen
  26. 6.26 Urproduktion
  27. 6.27 Bekanntmachungsleistungen, Spenden und Werbeleistungen
  28. 6.28 Von der Steuer ausgenommene Leistungen im Sinne von Artikel 21 Absatz 2 Ziffern 28 und 28bis MWSTG
  29. 6.29 Schiedsgerichtsbarkeit
  30. 6.30 Durch Reisebüros weiterverkaufte Reiseleistungen