6 Von der Steuer ausgenommene Leistungen (Art. 21 MWSTG)
MWST-Info 04 · Steuerobjekt
Geltend · Stand ab 26. Mai 2026
ESTV · MWST-Info 04 · Ziff. 6 · Deutsch
Darin
- 6.1 Grundsatz
- 6.2 Beförderung von Briefen
- 6.3 Spitalbehandlung und ärztliche Heilbehandlung in Spitälern
- 6.4 Heilbehandlungen von Angehörigen der Heil- und Pflegeberufe
- 6.5 Pflegeleistungen
- 6.6 Lieferung von menschlichen Organen und menschlichem Vollblut
- 6.7 Dienstleistungen von Gemeinschaften, deren Mitglieder Angehörige von Heil- und Pflegeberufen sind
- 6.8 Beförderung von kranken, verletzten oder behinderten Personen
- 6.9 Leistungen von Einrichtungen und Organisationen im Sozial- und Pflegebereich
- 6.10 Kinder- und Jugendbetreuung
- 6.11 Kultur- und Bildungsförderung von Jugendlichen
- 6.12 Erziehung und Bildung
- 6.13 Personalverleih durch nicht gewinnstrebige Einrichtungen
- 6.14 Leistungen von nicht gewinnstrebigen Einrichtungen gegen einen statutarisch festgesetzten Beitrag (Aktivmitgliederbeiträge)
- 6.15 Kulturelle Dienstleistungen
- 6.16 Sportliche Anlässe
- 6.17 Kulturelle Dienstleistungen und Lieferung von Werken durch deren Urheber
- 6.18 Veranstaltungen für gemeinnützige Zwecke
- 6.19 Versicherungs-, Rückversicherungs- und Sozialversicherungsleistungen
- 6.20 Geld- und Kapitalverkehr
- 6.21 Leistungen im Zusammenhang mit Grundstücken
- 6.22 Lieferung von Postwertzeichen und sonstigen amtlichen Wertzeichen
- 6.23 Umsätze bei Geldspielen
- 6.24 Lieferung gebrauchter beweglicher Gegenstände
- 6.25 Bildungs- und Forschungskooperationen
- 6.26 Urproduktion
- 6.27 Bekanntmachungsleistungen, Spenden und Werbeleistungen
- 6.28 Von der Steuer ausgenommene Leistungen im Sinne von Artikel 21 Absatz 2 Ziffern 28 und 28bis MWSTG
- 6.29 Schiedsgerichtsbarkeit
- 6.30 Durch Reisebüros weiterverkaufte Reiseleistungen