8.9 Leistungen an diplomatische Vertretungen und internationale Organisationen

MWST-Info 04 · Steuerobjekt

Geltend · Stand ab 1. Januar 2018

ESTV · MWST-Info 04 · Ziff. 8.9 · Deutsch

(Art. 143 - 150 MWSTV)
 
Leistungen an diplomatische Missionen, ständige Missionen, konsularische Posten und internationale Organisationen (institutionelle Begünstigte) sowie an bestimmte Kategorien von Personen, wie diplomatische Vertreter, Konsularbeamte und hohe Beamte internationaler Organisationen (begünstigte Personen) sind an der Quelle von der MWST befreit (Entlastung von der Mehrwertsteuer).

[Abbildung: im Original]

Weitere Informationen zu diesem Thema können der MWST-Info Leistungen an diplomatische Vertretungen und internationale Organisationen entnommen werden.