8.8.3 Busverkehr
MWST-Info 04 · Steuerobjekt
Geltend · Stand ab 1. Januar 2010
ESTV · MWST-Info 04 · Ziff. 8.8.3 · Deutsch
Von der Steuer befreit sind die Beförderungen im Inland von Personen mit Autobussen auf Strecken, die
- überwiegend über ausländisches Gebiet führen; oder
- im Transit benutzt werden, um die im Ausland liegenden Abgangs- und Ankunftsorte zu verbinden.
Von der Steuer befreit sind Personenbeförderungen auch auf reinen Inlandstrecken, die allein für das unmittelbare Zubringen einer Person zu einer vorgenannten Beförderungsleistung bestimmt sind, sofern diese gemeinsam mit der Beförderungsleistung in Rechnung gestellt wird.