3.2 Bearbeitungen von Gegenständen im Inland

MWST-Info 06 · Ort der Leistungserbringung

Geltend · Stand ab 3. Januar 2010

ESTV · MWST-Info 06 · Ziff. 3.2 · Deutsch

Es wird unterschieden zwischen den Arbeiten, die mit zugeliefertem Material
(→  Ziff. 3.2.1) und ohne zugeliefertes Material (→  Ziff. 3.2.2) durch den Leistungserbringer besorgt werden.

Darin

  1. 3.2.1 Bearbeitung von Gegenständen im Inland mit vom ausländischen Leistungserbringer selber eingeführtem Material
  2. 3.2.2 Bearbeitung von Gegenständen ohne vom ausländischen Leistungserbringer selber eingeführtem Material