1 Vorsteuerkorrekturen (Eigenverbrauch und Einlageentsteuerung)

MWST-Info 10 · Nutzungsänderungen

Geltend · Stand ab 8. August 2025

ESTV · MWST-Info 10 · Ziff. 1 · Deutsch

Eigenverbrauch (Belastung)

[Abbildung: im Original]

Werden Gegenstände oder Dienstleistungen, nicht mehr im Rahmen einer zum Vorsteuerabzug berechtigenden unternehmerischen Tätigkeit verwendet, kann diese Nutzungsänderung zu einer vollen oder teilweisen nachträglichen Rückgängigmachung der bereits geltend gemachten Vorsteuern führen (Vorsteuerkorrektur Eigenverbrauch).

Beispiel
Die steuerpflichtige Sauser AG hat im Jahr 2024 eine Betriebsliegenschaft erstellen lassen und sämtliche Vorsteuern abgezogen. Infolge des schlechten Geschäftsganges wird bereits zu Jahresbeginn 2025 der Betrieb eingestellt. Per 1. Juli 2025 wird die gesamte Betriebsliegenschaft ohne Option an Dritte vermietet. Die steuerpflichtige Sauser AG muss auf dem Zeitwert per 1. Juli 2025 eine Vorsteuerkorrektur (Eigenverbrauch) vornehmen. Massgebend sind die bei der Neuerstellung der Betriebsliegenschaft geltend gemachten Vorsteuern. Die Vorsteuerkorrektur muss erfolgen, da die Liegenschaft ab dem 1. Juli 2025 nicht mehr im Rahmen der zum Vorsteuerabzug berechtigenden unternehmerischen Tätigkeit (sondern für die Erzielung von ausgenommenen Leistungen) genutzt wird.

Einlageentsteuerung (Entlastung)

[Abbildung: im Original]

Werden Gegenstände oder Dienstleistungen, neu im Rahmen einer zum Vorsteuerabzug berechtigenden unternehmerischen Tätigkeit verwendet, so kann diese Nutzungsänderung zu einem vollen oder teilweisen nachträglichen Abzug der Vorsteuern führen (Vorsteuerkorrektur Einlageentsteuerung).

Beispiel
Die steuerpflichtige Sauser AG liess im Jahr 2024 eine Liegenschaft erstellen und vermietete diese ab Herbst 2024, ohne für die Versteuerung zu optieren, weshalb sie keine Vorsteuern abziehen konnte. Per 1. Juli 2025 wird für die Vermietung von 50 % der Liegenschaft optiert. Die steuerpflichtige Sauser AG kann 50 % der auf den Zeitwert per 1. Juli 2025 entfallenden Vorsteuern nachträglich abziehen, da die Liegenschaft nun zur Hälfte im Rahmen der zum Vorsteuerabzug berechtigenden unternehmerischen Tätigkeit genutzt wird.

Darin

  1. 1.1 Vorsteuerkorrektur Eigenverbrauch
  2. 1.2 Vorsteuerkorrektur Einlageentsteuerung
  3. 1.3 Rechtliche Grundlagen im Überblick
  4. 1.4 Deklaration in der MWST-Abrechnung
  5. 1.5 Aufbewahrung von Geschäftsunterlagen