1.1 Vorsteuerkorrektur Eigenverbrauch

MWST-Info 10 · Nutzungsänderungen

Geltend · Stand ab 11. Januar 2021

ESTV · MWST-Info 10 · Ziff. 1.1 · Deutsch

Die Vorsteuerkorrektur soll verhindern, dass eine steuerpflichtige Person, welche Gegenstände oder Dienstleistungen ausserhalb der unternehmerischen Tätigkeit – insbesondere für private Zwecke verwendet – gegenüber einer nicht steuerpflichtigen Person steuerlich bessergestellt wird.

Der Wertverzehr, d. h. die Abschreibungen im Sinne von Artikel 31 Absatz 3 MWSTG, wird entsprechend berücksichtigt.

Voraussetzungen für eine Vorsteuerkorrektur Eigenverbrauch:

  • Die steuerpflichtige Person hat beim Bezug der Gegenstände und Dienstleistungen den Vorsteuerabzug vorgenommen oder hat die Gegenstände und Dienstleistungen im Rahmen des Meldeverfahrens nach Artikel 38 MWSTG bezogen;

  • die Gegenstände und Dienstleistungen werden künftig dauernd oder vorübergehend für eine unternehmerische, nicht zum Vorsteuerabzug berechtigende Tätigkeit (zur Erzielung von ausgenommenen Leistungen) oder ausserhalb der unternehmerischen Tätigkeit verwendet.

Eigenverbrauch liegt namentlich vor, wenn aus dem Unternehmen Gegenstände oder Dienstleistungen dauernd oder vorübergehend entnommen und

a.

ausserhalb der unternehmerischen Tätigkeit, insbesondere für private Zwecke, verwendet werden;

b.

für eine unternehmerische Tätigkeit verwendet werden, die nach Artikel 29 Absatz 1 MWSTG nicht zum Vorsteuerabzug berechtigt;

c.

unentgeltlich abgegeben werden, ohne dass ein unternehmerischer Grund besteht (bei Geschenken bis 500 Franken pro Person und Jahr sowie bei Werbegeschenken und Warenmustern ohne Wertbegrenzung zur Erzielung steuerbarer oder von der Steuer befreiter Umsätze wird der unternehmerische Grund ohne weiteres vermutet);

d.

sich bei Wegfall der Steuerpflicht noch in der Verfügungsmacht der steuerpflichtigen Person befinden.