5 Vorsteuerkorrekturen im Zusammenhang mit der Gruppenbesteuerung
MWST-Info 10 · Nutzungsänderungen
Geltend · Stand ab 1. Januar 2018
ESTV · MWST-Info 10 · Ziff. 5 · Deutsch
Nutzungsänderungen werden
aus Sicht des einzelnen Gruppenmitglieds beurteilt;
bei der Übertragung von Gegenständen oder Dienstleistungen von einer Gruppengesellschaft auf eine andere Gruppengesellschaft bei Änderung des Verwendungszwecks steuerlich bei der leistenden Gesellschaft berücksichtigt (spätere Nutzungsänderungen hingegen bei der übernehmenden Gesellschaft).
Entscheidet sich eine MWST-Gruppe für die Anwendung der annäherungsweisen Ermittlung bei partiellen Nutzungsänderungen (→ Ziff. 2.3.2.2), ist diese grundsätzlich von sämtlichen Gruppenmitgliedern anzuwenden.
Ein neu zur MWST-Gruppe stossendes Mitglied hält sich an die von der Gruppe (seinerzeit) gewählte Abrechnungsweise. Hat also das neue Mitglied beispielsweise die effektive Ermittlung und die Gruppe die annäherungsweise Ermittlung angewendet, erstellt die neue Gruppengesellschaft ihre Abrechnungen ebenfalls nach der annäherungsweisen Ermittlung der partiellen Nutzungsänderung (→ Ziff. 2.3.2.2).
Beispiel 1
Nutzungsänderung mit Vorsteuerkorrektur Eigenverbrauch
Die Gruppengesellschaft B liefert der Gruppengesellschaft A am 1. Juli 2018 aus ihrem Büromateriallager neue Materialien für den Betrag von 20'000 Franken (ohne MWST, da Gruppeninnenumsatz), die sie im Jahre 2017 für denselben Betrag eingekauft hat (Steuersatz 8,0 %).
Vorsteuerabzugsquoten:
Gruppengesellschaft B: 100 %
Gruppengesellschaft A: 60 %
Die Gruppengesellschaft B nimmt folgende Vorsteuerkorrektur Eigenverbrauch vor: | ||
Massgeblicher Wert für die entsprechende Vorsteuerkorrektur: 40 % (A hat Abzugsquote von 60 %) von CHF 20'000 = | CHF | 8'000 |
Vorsteuerkorrektur Eigenverbrauch | CHF | 640 |
Beispiel 2
Nutzungsänderung mit Vorsteuerkorrektur Einlageentsteuerung
Die Gruppengesellschaft A verkauft der Gruppengesellschaft B am 1. Juli 2018 für den Betrag von 50'000 Franken (ohne MWST, da Gruppeninnenumsatz) einen Lieferwagen, den sie bisher für ihre Geschäftstätigkeit verwendet hat.
Anschaffungsjahr des Lieferwagens: 2016
Bezugspreis: CHF 75'600 (inkl. 8,0 % MWST)
Vorsteuerabzugsquoten:
Gruppengesellschaft A: 60 %
Gruppengesellschaft B: 100 %
Die Gruppengesellschaft A kann folgende Vorsteuerkorrektur Einlageentsteuerung vornehmen: | ||||
Anschaffungspreis des Lieferwagens (exkl. MWST) | CHF | 70'000 | ||
- 20 % Abschreibung für das 2016 | CHF | 14'000 | ||
- 20 % Abschreibung für das 2017 | CHF | 14'000 | CHF | - 28'000 |
Zeitwert am 1. Juli 2018 | CHF | 42'000 | ||
Massgeblicher Wert für die Vorsteuerkorrektur Einlageentsteuerung: 40 % (A hat Abzugsquote von 60 %) von CHF 42’000 = | CHF | 16’800 | ||
Vorsteuerkorrektur Einlageentsteuerung | CHF | 1'344 | ||