8.1 Unterlagen zur vormaligen Nutzung
MWST-Info 11 · Meldeverfahren
Geltend · Stand ab 11. Februar 2025
ESTV · MWST-Info 11 · Ziff. 8.1 · Deutsch
Die ESTV empfiehlt, die mehrwertsteuerlichen Belange (z. B. optierte Mietverhältnisse bei Grundstücken oder Grundstücksteilen, bisheriger Verwendungsgrad für unternehmerische Tätigkeiten mit oder ohne Vorsteuerabzugsrecht) im Zusammenhang mit der Veräusserung mit Meldeverfahren vertraglich zu regeln (z. B. im Kaufvertrag).
Es empfiehlt sich zudem, die vormalige Nutzung anhand leicht prüf- und nachvollziehbarer Unterlagen (Originale oder Kopien) der Veräusserin zu belegen. Dabei sind beispielsweise die folgenden Dokumente von Bedeutung:
Vorsteuerbelege,
Aufzeichnungen über den Schlüssel der Vorsteuerkorrektur,
Vorsteuerjournale,
steuerliche Veranlagungen (direkte Bundessteuer),
Mehrwertsteuerabrechnungen,
Anlagebuchhaltung,
Anlageinventar,
Konten der Finanz- und Betriebsbuchhaltung und dergleichen,
Gebäudeplan mit Mieterspiegel (inkl. Information für welche der Objekte für die Vermietung optiert wurde), Mietverträge oder Mietrechnungen.
[Abbildung: im Original] | Wenn beim Erwerb von individualisierbaren beweglichen Gegenständen das Meldeverfahren nach Artikel 38 MWSTG zur Anwendung kommt, kann auf dem zu einem Gesamtpreis entrichteten Betrag kein Abzug fiktiver Vorsteuer vorgenommen werden (Art. 63 Abs. 3 Bst. a MWSTV). |