9.1.1 Was ist beim Ausfüllen des Abrechnungsformulars generell zu beachten?

MWST-Info 13 · Pauschalsteuersätze

Geltend · Stand ab 11. Mai 2026

ESTV · MWST-Info 13 · Ziff. 9.1.1 · Deutsch

Um eine reibungslose und effiziente Verarbeitung Ihrer MWST-Abrechnung zu erreichen, beachten Sie bitte die folgenden Hinweise:

  • Achten Sie darauf, dass Sie nur Werte deklarieren, die sich auf die betreffende Abrechnungsperiode beziehen.

  • Vergessen Sie nicht, allfällig zusätzlich verlangte Unterlagen elektronisch über das hierfür vorgesehene Portal mit hochzuladen.

  • Bei der Anwendung der Pauschalsteuersatzmethode sind die zu deklarierenden Werte inklusive allfälliger MWST vorzunehmen.

[Abbildung: im Original]

Weitere allgemeine Informationen zur Deklaration finden Sie in der MWST-Info Abrechnung und Steuerentrichtung.

Die MWST-Abrechnung gliedert sich in drei Teile:

  • Im ersten Teil (I. Umsatz) werden die vereinbarten oder die vereinnahmten Entgelte und die Abzüge eingetragen;

  • im zweiten Teil (II. Steuerberechnung) wird die geschuldete Umsatzsteuer, aufgeteilt nach PSS, ermittelt und es ist eine allfällige Bezugsteuer zu deklarieren. Es resultiert die Steuerforderung, d. h. die Steuerschuld oder – in Einzelfällen – das Steuerguthaben;