9.1.1 Was ist beim Ausfüllen des Abrechnungsformulars generell zu beachten?
MWST-Info 13 · Pauschalsteuersätze
Geltend · Stand ab 11. Mai 2026
ESTV · MWST-Info 13 · Ziff. 9.1.1 · Deutsch
Um eine reibungslose und effiziente Verarbeitung Ihrer MWST-Abrechnung zu erreichen, beachten Sie bitte die folgenden Hinweise:
Achten Sie darauf, dass Sie nur Werte deklarieren, die sich auf die betreffende Abrechnungsperiode beziehen.
Vergessen Sie nicht, allfällig zusätzlich verlangte Unterlagen elektronisch über das hierfür vorgesehene Portal mit hochzuladen.
Bei der Anwendung der Pauschalsteuersatzmethode sind die zu deklarierenden Werte inklusive allfälliger MWST vorzunehmen.
[Abbildung: im Original] | Weitere allgemeine Informationen zur Deklaration finden Sie in der MWST-Info Abrechnung und Steuerentrichtung. |
Die MWST-Abrechnung gliedert sich in drei Teile:
Im ersten Teil (I. Umsatz) werden die vereinbarten oder die vereinnahmten Entgelte und die Abzüge eingetragen;
im zweiten Teil (II. Steuerberechnung) wird die geschuldete Umsatzsteuer, aufgeteilt nach PSS, ermittelt und es ist eine allfällige Bezugsteuer zu deklarieren. Es resultiert die Steuerforderung, d. h. die Steuerschuld oder – in Einzelfällen – das Steuerguthaben;
im dritten Teil (III. Andere Mittelflüsse) sind die Nicht-Entgelte einzutragen.