3 Wie wird die Steuer berechnet?
MWST-Info 14 · Bezugsteuer
Geltend · Stand ab 9. März 2022
ESTV · MWST-Info 14 · Ziff. 3 · Deutsch
Der Leistungsbezug ist zum Normalsatz zu versteuern, mit Ausnahme von Leistungen, für welche bei der Inlandsteuer der reduzierte Steuersatz zur Anwendung kommt (Art. 25 Abs. 2 MWSTG; z. B. Bearbeitung des Bodens bei der Urproduktion).
[Abbildung: im Original] | Dies gilt auch für Steuerpflichtige, welche mit Saldo- oder Pauschalsteuersätzen abrechnen. Die Versteuerung zum zugeteilten Saldo- oder Pauschalsteuersatz ist nicht zulässig. Informationen für die Deklaration solcher Leistungen sind den MWST-Infos Saldosteuersätze und Pauschalsteuersätze zu entnehmen. |
Das Entgelt für den zu versteuernden Leistungsbezug versteht sich ohne MWST (Entgelt entspricht 100 %). Zum Entgelt gehören alle vom Leistungserbringer fakturierten Betreffnisse (z. B. Material und Arbeit beim Lieferungsbezug, Transportkosten, Porti oder Spesen).
Wird in der Rechnung des ausländischen Leistungserbringers eine ausländische MWST offen überwälzt, berechnet sich die Bezugsteuer vom aufgewendeten Betrag (i. d. R. Rechnungsbetrag) ohne die ausländische MWST.
Preis- und Wertangaben in einer ausländischen Währung müssen in Schweizer Franken umgerechnet werden, und zwar zum Umrechnungskurs, den die ESTV zum Zeitpunkt der Entstehung der Bezugsteuerschuld (Art. 48 MWSTG) publiziert hat, wobei wahlweise der Monatsmittelkurs oder der Tageskurs für den Verkauf von Devisen verwendet werden kann (Art. 45 Abs. 3 MWSTV).
[Abbildung: im Original] | Weitere Infos zu den Umrechnungskursen finden Sie in der MWST-Info Steuerbemessung und Steuersätze. |
[Abbildung: im Original] | Die massgebenden Kurse sind auf der Website der ESTV abrufbar. |