1.5 Dritter Teil (III. Andere Mittelflüsse; Art. 18 Abs. 2 MWSTG)
MWST-Info 15 · Abrechnung und Steuerentrichtung (Effektive Abrechnungsmethode)
Geltend · Stand ab 31. August 2026
ESTV · MWST-Info 15 · Ziff. 1.5 · Deutsch
Ziffer 900: | Subventionen, durch Kurvereine eingenommene Tourismusabgaben, Entsorgungs- und Wasserwerkbeiträge (Bst. a–c) |
Nachfolgend aufgeführte Nicht-Entgelte sind hier im Zeitpunkt der Vereinnahmung zu deklarieren. Unter Ziffer 200 sind sie jedoch nicht aufzuführen. Die damit verbundenen Vorsteuerkürzungen sind unter der Ziffer 420 zu berücksichtigen.
Subventionen und andere öffentlich-rechtliche Beiträge;
Gelder, die Kur- und Verkehrsvereine ausschliesslich aus öffentlich-rechtlichen Tourismusabgaben erhalten;
Beiträge, die Entsorgungsanstalten oder Wasserwerke aus kantonalen Wasser-, Abwasser- oder Abfallfonds erhalten.
Ziffer 910: | Spenden, Dividenden, Schadenersatz usw. (Bst. d–l) |
Die Nicht-Entgelte, die unter dieser Ziffer deklariert werden, sind unter Artikel 18 Absatz 2 Buchstaben d–l MWSTG aufgelistet. Unter Ziffer 200 sind sie jedoch nicht aufzuführen.
Zusätzlich empfiehlt die ESTV die Durchlaufposten i. S. v. Artikel 24 Absatz 6 Buchstabe b MWSTG (z. B. Gebühren für Motorfahrzeugkontrollen, Debouren und Kurtaxen im Hotel- und Gastgewerbe) in der Ziffer 910 zu deklarieren. Unter Ziffer 200 sind durchlaufende Posten jedoch nicht aufzuführen.
Covid-19-Beiträge, Kurzarbeitsentschädigungen gemäss der Covid-19-Verordnung Arbeitslosenversicherung vom 20. März 2020 (SR 837.033) sowie Erwerbsausfallentschädigungen gemäss der Covid-19-Verordnung Erwerbsausfall vom 20. März 2020 (SR 830.31) sind ebenfalls unter Ziffer 910 zu deklarieren. Unter der Ziffer 200 sind sie nicht aufzuführen (→ MWST-Info Vorsteuerabzug).
[Abbildung: im Original] | Über die mehrwertsteuerrechtliche Handhabung der Kurtaxen orientiert die MWST-Branchen-Info Hotel- und Gastgewerbe. |
Erstmalige Praxisfestlegung infolge der Beurteilung neuer Sachverhalte (Publikationsdatum: 07.05.2021; vgl. betreffend zeitliche Wirkung → MWST-Info Zeitliche Wirkung von Praxisfestlegungen).