Formelle Rechtsverweigerung
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Als Thema- BGE 34 I 43101.07.1908Voraussetzungen des staatsrechtlichen Rekurses wegen Rechtsverweigerung: Erschöpfung des Instanzenzuges. — Formelle Rechtsverweigerung, liegend in der Nichtanhandnahme einer Klage, mit der eine persönliche Forderung gegen den Beklagten an dessen natürlichen Gerichtsstand geltend
- BGE 32 I 43913.07.1906Verhältnis der bundesrechtlichen Berufung zur kantonalrechtlichen Revision, speziell der «Neurechtsklage» des solothurnischen Zivilprozesses. Art 77 OG. Die Verletzung dieser Bestimmung kann auf dem Wege des staatsrechtlichen Rekurses gerügt werden. Das Bundesgericht hat,
- BGE 29 I 13306.05.1903Staatsrechtlicher Rekurs gegen eine Kostenbestimmung eines kantonalen Urteils, die gemäss Gesetz auf Grund «freien Ermessens ausgefällt wurde.
- BGE 27 I 40703.10.1901Stellung des Bundesgerichts als Staatsgerichtshofes bei Rekursen wegen materieller Rechtsverweigerung. — Formelle Rechtsverweigerung bestehend in Nichtanhörung des Rekursgegners (und jetzigen Rekurrenten) im Rekursverfahren über Rechtsöffnung, entgegen Art. 27 des st. gallischen